• Ich stelle hier die Unsicherheit transparent dar, die durch die Lesart "Zuhause muss ein Rechtsakt erfolgen" entsteht.

    Das ein Rechtsakt vorliegt ist ja klar, die Frage die man sich stellen muss ist, ob dieser Rechtsakt auch wirksam erlassen wurde. Die Notifizierung bei der KdN ist auch ein eigener Rechtsakt. Und die Wirksamkeit wird grundsätzlich vermutet, da etwas anderes sehr schwer mit dem Souveränitätsbegriff vereinbar wäre.

  • Klar können wir das vermuten, wir sind aber nicht irl, wir könnten auch andere Maßstäbe anlegen, wenn wir das verfahrenstechnisch als nötig erachten. Für die Verwaltung wäre es schon netter, wenn man den Austritt formal zumindest nach den 90 Tagen Karenz abschließend per Notifizierung dokumentieren würde. Denkbar wäre ein der Ratifizierung vergleichbares Dokument zu fordern, welches die Kündigung oder Suspendierung beurkundet. Das wäre auch eine Empfehlung für das zukünftige GenSek.


    Wir sind aber d'accord, dass die 90 Tage Inaktivität erst per Ausschluss zum Ausscheiden führen?

  • Ja.

    Ich schlage außerdem vor Prozesse zu definieren. Das muss ja nicht in die Charta. Eintritt, Austritt, Ausschluß, sowas halt.

  • Ich persönlich würde die 90 Tage langfristig komplett rausnehmen. Sowas stresst mich irgendwie. Aktivitätsfristen für Ämter von mir aus. Aber man kann ja als Land auch einfach stiller Beobachter sein oder? Ohne sich dem Druck auszusetzen, irgendwo regelmäßig online sein zu müssen. Vielleicht spricht aus mir aber auch nur der besinnliche Feiertag.

  • Ich persönlich würde die 90 Tage langfristig komplett rausnehmen. Sowas stresst mich irgendwie. Aktivitätsfristen für Ämter von mir aus. Aber man kann ja als Land auch einfach stiller Beobachter sein oder? Ohne sich dem Druck auszusetzen, irgendwo regelmäßig online sein zu müssen. Vielleicht spricht aus mir aber auch nur der besinnliche Feiertag.

    D'accord aussi. Vielleicht könnte man nach der Inaktivität irgendwas niederschwelliges machen - irgendwie binnen 90 Tagen nochmal melden oder so?

  • Ich persönlich würde die 90 Tage langfristig komplett rausnehmen. Sowas stresst mich irgendwie. Aktivitätsfristen für Ämter von mir aus. Aber man kann ja als Land auch einfach stiller Beobachter sein oder? Ohne sich dem Druck auszusetzen, irgendwo regelmäßig online sein zu müssen. Vielleicht spricht aus mir aber auch nur der besinnliche Feiertag.

    Also ich hatte jetzt die bloße Anwesenheit als Aktivität gewertet. Frei dem olympischen Prinzip dabei sein ist alles. Es ist ja kein muss, sondern eine Zeit ab der das GenSek über den Ausschluss befinden kann.


    Ich weiß auch nicht, wie die Gründer mit den "nicht mehr" ChartA Staaten verfahren wollten. Es gibt da einige Fragen. Prozesse sind wohl wirklich eine Idee.

  • "nicht mehr" ChartA Staaten

    Welche sind das(außer Soleado)?

  • Existieren die nicht mehr? Ich dachte,die haben einfach nur ihre Reservierung aufgegeben und keinen Löschungsantrag gestellt wie Soleado.

  • Was ich davon halte nur CartA Nationen aufzunehmen steht auch auf einem anderenen Papier. Andererseits holt Abby dann so sechs weitere Staaten dazu die keiner kennt.

  • Ich weiß auch nicht, wie die Gründer mit den "nicht mehr" ChartA Staaten verfahren wollten. Es gibt da einige Fragen. Prozesse sind wohl wirklich eine Idee.

    Vielleicht könnte man sagen, dass das ein Ausschlussgrund ist, aber nicht direkt zum Ausschluss führt. Wir sind ja letztendlich autonom von der CartA organisiert


    Klar können wir das vermuten, wir sind aber nicht irl, wir könnten auch andere Maßstäbe anlegen, wenn wir das verfahrenstechnisch als nötig erachten. Für die Verwaltung wäre es schon netter, wenn man den Austritt formal zumindest nach den 90 Tagen Karenz abschließend per Notifizierung dokumentieren würde. Denkbar wäre ein der Ratifizierung vergleichbares Dokument zu fordern, welches die Kündigung oder Suspendierung beurkundet. Das wäre auch eine Empfehlung für das zukünftige GenSek.

    Es ist mEn einfacher die Rechtmäßigkeit von Rechtsakten zu vermuten statt sie auch tatsächlich zu überprüfen. Und auch ein »vergleichbares Dokument« beim Austritt stelle ich mir schwer vor, da eine Nation, die nichts mehr mit der KdN zu tun haben möchte auch keine große Arbeit mehr verrichten wird um ihren Austritt groß zu verkünden. Würde mEn einfach zu einer unnötigen Hürde führen. Letztendlich sollte man als Staatengemeinschaft auf die Worte einer akkreditierten Vertreter:in vertrauen dürfen und wenn diese den Austritt bekundet auch sagen können, dass das mit rechten Dingen zu statten ging. Letztendlich fehlt uns als KdN auch die Macht/Legitimation um sowas verlangen zu können.

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