Sehr geehrte Damen, Herren und alles dazwischen und außerhalb,
Jedes Völkerrechtssubjekte, das durch seine freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Völkerrechtssubjekte.
Voraussetzung der Mitgliedschaft
Eine Entität kann der Konferenz der Nationen nur beitreten, wenn sie
a) eine dauerhafte Organisations- und Entscheidungsstruktur besitzt,
b) in der Lage ist, Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft zu erfüllen,
c) Über ein Staatsgebiet verfügt ein Staat, wenn er auf einer offiziellen Karte unserer Welt eingezeichnet ist.
d) ihre äußere Handlungsfähigkeit nicht einer anderen Entität untergeordnet ist und sie ihre außenpolitischen Entscheidungen eigenständig trifft.
die Voraussetzungen sind vom Sekretäriat politisch neutral zu bewerten.
Zusatz
Sollte eine Nation eine Ablehnung anfechten wollen wird es der Vollversammlung zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt
c ist mir persönlich noch zu unsauber. Die Vöklrerechtssubjektbedingung würde ich bitten durch Herrn Makarov einbauen zu lassen.
Wäre die Regelung so genehm? Das Sekretäriat wäre ein arbeitendes, die Vollversammlung würde nur bei Ablehnung diskutieren müssen. Politika werden weitgehend entfernt.