Beiträge von Juliette Duret

    Erneut zählte sie die Stimmen und notierte sie sich auf einen kleinen Zettel. Nachdem sie abgefragt hat, wer sich enthält zählte Sie die Stimmen zusammen und stellt das Ergebnis fest. An der Abstimmung nahm die Regno di Gran Novara, das Oc Eo und die República de Soleado nicht teil.


    »Sehr geehrte Delegierte,

    ich stelle fest, dass der Änderungsantrag der Delegation des Königreichs Lagow mit einer Ja Stimme zu Sieben Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt wurde. Somit wird nun über den unveränderten Antrag der Republik Bergen abgestimmt. Es geht um die Einsetzung einer Völkerrechtskommission. Es wird über die Frage abgestimmt, ob der Antrag der Republik Bergen angenommen werden soll. Ich bitte um Handzeichen, wer für den Antrag ist.«


    Erneut fragt sie nach den Handzeichen. Zunächst für jene, die den Antrag annehmen, anschließend für jene, die den Antrag ablehnen und zuletzt wer sich enthält.

    Um Klarheit in der Sache zu verschaffen wiederholt die Generalsekretärin das, was sie eingangs erwähnt hat. Der Vertreter der Volksrepublik Molillo hat mit und auch ohne Abstimmung Rederecht in der Vollversammlung.


    »Wie bereits durch den Herrn Delegierten Naranth erklärt wurde das Rederecht bereits gewährt. Der Vertreter der Volksrepublik Molillo António Luís Manuel hat zu dieser Beratung das Recht Stellung zu beziehen.«

    Realtiv kurzfristig setze die Generalsekretärin noch den Antragsgegenstand auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung. Grund hierfür war die Ausarbeitung des Rechtsdienstes* über die Zulässigkeit eines solchen Antrages. Sowohl der Antrag als auch die Ausarbeitung wurden den Delegationen noch vor dem Jahreswechsel zugesandt. Die Sitzung findet unmittelbar nach der Beratung über die Flüchtlingssituation nach dem bewaffneten Konflikt mit Astor und Ratleon auf Antrag Eulenthals statt*.


    »Wir beginnen nun mit dem zweiten Tagesordnungspunkt. Die Beratung des Antrags der Sowjetföderation Andro über die aktuelle Lage in der Volksrepublik Molillo. Das Generalsekretariat ist von der Zulässigkeit des Beratungsgegenstandes trotz fehlender Mitgliedschaft der Volksrepublik Molillo überzeugt und hat deshalb den Antrag zur Behandlung zugelassen. Zur Antragsbegründung hat zunächst der Vertreter der Sowjetföderation der Herr Delegierte Vladimir Ivanovich Makarov das Wort. Man habe zur Beratung ebenso die Volksrepublik Molillo eingeladen und ihr die Möglichkeit der Stellungnahme angeboten.«


    Ihre Ausführungen erklärte die Generalsekretärin eilig um insbesondere zynische Bemerkungen aus den verschiedenen Delegationen über die Interpretation der Charta zu unterbinden insbesondere hofft man, dass nicht erneut Lagow einen Streit über die Auslegung der Charta lostreten möchte. Trotz der eilig vorgetragenen Punkte hat sie diese mit der gebotenen Klarheit gesprochen.


    Anhang – Antrag auf die Befassung eines Themas und die Gewährung von Rederechten*

    Sowjetföderation Andro


    Antrag auf die Befassung eines Themas und die Gewährung von Rederechten


    Exzellenz,

    in Übereinstimmung mit der Charta der Konferenz der Nationen und den Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit ersucht der Mitgliedstaat Andro höflich, dass die Vollversammlung ein Thema von besonderer internationaler Relevanz zur Befassung aufnimmt. Dieses Thema betrifft den Nichtmitgliedstaat Molillo und wird im Folgenden dargelegt:

    1. Thema des Anliegens:

      Untersuchung von einer erhöhten Zahl ungeklärter Todesfälle die möglicherweise in einem Zusammenhang stehen in der Region Kumandura, VR Molillo, mutmaßliche Ursachen reichen von Umwelt- und Gesundheitsproblemen (z. B. durch Bergbau oder exotische Krankheit) bis hin zur gezielten Destabilisierung der Region und der gesamten VR. Die VR hat die SF Andro schriftlich um die Unterstzützung in Internationalen Gremien ersucht.
    2. Relevanz für die internationale Gemeinschaft:

      Die ungeklärten Todesfälle in der Region Kumandura könnten schwerwiegende Auswirkungen auf die regionale Stabilität und internationale Beziehungen haben. Die mutmaßlichen Ursachen – von Umweltverschmutzung durch Bergbau/Raubbau an der Natur über mögliche exotische Krankheiten bis hin zu politischer Destabilisierung – könnten grenzüberschreitende Folgen für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt nach sich ziehen. Die Einbindung internationaler Gremien ist daher geboten, um eine unabhängige und umfassende Untersuchung zu gewährleisten, die sowohl wissenschaftliche Expertise als auch politische Neutralität sicherstellt. Angesichts der regionalen Bedeutung Molillos ist die Dringlichkeit einer global koordinierten Antwort anzuerkennen, die Sovietföderation Andro unterstreicht durch ihre Unterstützung dieses Anliegen.
    3. Ermöglichung des Rederechts für die VR Molillo:

      Andro beantragt, dass Molillo die Gelegenheit erhält, direkt in der Vollversammlung zu sprechen, um seine Perspektive und Expertise zu diesem Thema zu teilen. Wir sind der Überzeugung, dass dies die Diskussion bereichern und zu einer fundierten Entscheidungsfindung beitragen wird.

    Wir danken Ihnen im Voraus für die Berücksichtigung dieses Antrags und stehen für Rückfragen oder weitere Erläuterungen jederzeit zur Verfügung.


    Mit höchster Wertschätzung,


    Vladimir I. Makarov

    Ständiger Vertreter Andros bei der Konferenz der Nationen

    Läutet ihre Glocke um den Beginn der Sitzung einzuläuten. Auf der Tagesordnung der diesmonatigen Tagung der Vollversammlung der Konferenz der Nationen steht neben der Beratung des Antrags des Fürstentums Eulenthal auch der rechtlich umstrittene* Antrag Andros*, der ebenso behandelt wird.* Die heutige Tagung geht um 14 Uhr los und soll voraussichtlich bis in die frühen Abendstunden gehen. Erstmals wird in der Geschichte der Konferenz der Nationen kein organisatorischer Antrag behandelt.


    »Sehr geehrte Vertreter:innen der Vertragsstaaten der Konferenz der Nationen,

    werte Vertreter:innen von Presse und Gesellschaft,

    ich begrüße Sie ganz herzlichst zur Tagung der Versammlung der Konferenz der Nationen. Soweit keine Bedenken gegen die vom Generalsekretariat ihnen zugeleitete Tagesordnung besteht würde ich in die Tagesordnung eintreten und die Beratung eröffnen.«


    Wie so oft blickt sie durch die Reihen und vernahm keine Widersprüche, sie legte deshalb ein Blatt Papier zur Seite, auf der die nun beschlossene Tagesordnung abgedruckt ist und beginnt mit den ersten Tagesordnungspunkt.


    »Kurz im Anschluss an die Weihnachtsfeiertage beantragte das Fürstentum Eulenthal eine Beratung der Konferenz der Nationen. Gegenstand der Beratung sollen die anhaltenden Flüchtlingsbewegungen nach dem staatlichen Zerfall sein, welche im Zuge des bewaffneten Konflikts zwischen der Demokratischen Union und den Vereinigten Staaten aufgetreten sind. Besonderer Beachtung kann auch die unmittelbare Reaktion Severaniens* im Zuge der Zuspitzung des bewaffneten Konflikts gewidmet werden. Da weder die Vereinigten Staaten von Astor – trotz ihrer Ankündigung auf eine Prüfung* – noch die Demokratische Union Ratleons Mitglied der Konferenz der Nationen sind erhält zunächst zur Antragsbegründung die Delegation aus Eulenthal das Wort.«


    Anhang I – Antrag über die Beratung über die Flüchtlingssituation infolge der ratelonischen Aggressionen*

    Fürstentum Eulenthal


    Das Fürstentum Eulenthal beantragt eine Beratung zur anhaltenden Flüchtlingssituation infolge der ratelonischen Aggressionen und fordert von der Weltgemeinschaft Solidarität für alle von den Flüchtlingsströmen betroffenen Staaten oder hilfsweise vollständige Isolation derjenigen Parteien, die einen Friedensschluss bisher verhindert haben.

    Die Generalsekretärin Dr. Duret beauftragt den Rechtsdienst des Generalsekretariats mit der Erarbeitung eines Gutachtens, der die Frage klären soll, ob nach den Grundsätzen und Bestimmungen der Charta der Konferenz der Nationen die Vollversammlung sich auch anderen internationalen Angelegenheiten annehmen darf, die zwar innerhalb des von den Mitgliedern erteilten Mandats sich erstreckt sich aber nicht auf einen Gegenstand erstreckt, die in der Kontrolle der Mitglieder stehen und ob man in regelmäßigen Debatten auch Nichtmitgliedern das Recht zur freien Rede in der Konferenz erteilen dürfe. Das Gutachten soll auch untersuchen, ob das erstrebte Ziel – eine internationale Mission – mit den Grundsätzen der Charta gedeckt ist.

    Nachdem es etwas ruhiger geworden ist – und bereits jetzt Staaten sich zu konkreten Positionen äußern – hielt Duret es für angemessen die Aussprache zu beenden. Dementsprechend aktivierte sie ihr Mikrofon und sprach zur Versammlung


    »Werte Delegierte, mir liegen keine Redewünsche mehr vor. Demzufolge würde ich die Aussprache beenden. Zunächst wird über den Änderungsantrag der lagow'schen Delegation abgestimmt. Die Frage – auf die abgestimmt wird – lautet, ob der Antrag der Republik Bergen so geändert werden soll, dass nicht eine eigene Kommission die Fragestellungen des Völkerrechts beantwortet, sondern die Vollversammlung dies tut. Ich bitte zunächst um Handzeichen, wer für den Änderungsantrag ist?«


    Sie überblickt wie immer den Raum und machte sich auf ihrem Notizblock – wo sie immer schemenhaft den Saal und die Delegationsplätze aufgezeichnet hat – Notizen darüber, wer wie abgestimmt hat, damit sie es anschließend besser überblicken und zusammen zählen kann. Nachdem Sie gefragt hat wer für den Änderungsantrag ist fragte sich die Gegenprobe ab und im Anschluss ob Mitglieder sich enthalten wollen. Danach zählte sie sich die notierten Handzeichen zusammen.


    Nachdem alle Anwesenden Delegationen ihre Stimmen abgegeben hatten und Duret sich den Zwischenstand jeweils immer auf ihren Block notierte hob sie die schillernde Glocke von ihrem Platz und läutet sie, als ein Zeichen, dass die Sitzung weiter geht.


    »Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen wurde. Zwei Delegationen enthielten sich ihrer Stimme. Die Übrigen zogen es vor, sich nicht zu dieser Frage zu positionieren. Damit erkennt die Konferenz der Nationen auch die Neue Androische Sovietförderation als souveränen Staat an. Nach Abschnitt Zwei Nummer Zwei unserer Charta ist sie nun auch vollwertiges Mitglied unserer Organisation. Ich beglückwünsche Sie zu ihrem Beitritt.«


    Die Generalsekretärin notierte etwas auf einen Zettel und übergab das einem Saaldiener, der auch relativ zügig den Saal verließ. Im Anschluss schaute sie selbst auf ihren Zettel, damit sie ja nichts vergessen hatte, was darauf notiert war.


    »Die Tagesordnung ist erschöpft. Sollten keine Beiträge mehr bestehen, so würde ich die Sitzung schließen.«


    Keiner der anwesenden Delegierten machte Anstalten noch etwas auf die Tagesordnung setzen zu wollen. Weshalb Duret kurze Zeit später auch erneut die Sitzung schloss und die Versammlung auf den nächsten Monat vertagte. Sie stand von ihrem Platz auf und wechselte noch einige Worte mit der Leiterin des Rechtsdienstes. Sie tauschten ein Dokument aus. Im Anschluss an die Sitzung, nachdem sie gut wie alle gegangen sind begab Sie sich zur Androischen Delegation und überreichte mit einem Lächeln auf dem Gesicht dem Gesandten die Bestätigungsurkunde über den Beitritt in die Konferenz der Nationen. Ebenso überreichte Sie einen Schlüssel für einen Büroraum. Man entschuldigte sich ebenso für die ausufernden Bemerkungen der lagowischen Delegation, die nicht auf viel Expertise beruhten. Man wünschte viel Glück und Erfolg bei der diplomatischen Vertretung hier.

    Nachdem der Gast seine Ausführungen beendet hatte – und der lagow'sche Delegierte seinen bereits widerlegte unqualifizierte Zwischenbemerkung los gelassen hatte – begann Duret wieder zu sprechen.


    »Vielen dank, Herr Makarov für ihre ausführlichen Worte. Ich denke, wir konnten uns alle nun ein ausführliches Bild darüber machen ob die Sovietföderation eine unabhängige souveräne Nation ist. Da keine weiteren Reden – auch Gastreden – mehr angemeldet sind würde ich zum Schluss der Beratung gelangen und die Abstimmung eröffnen. Es wird über die Frage abgestimmt, ob die Versammlung der Konferenz der Nationen nach Abschnitt II Ziffer 2 Satz 2 der Charta die Souveränität der Neuen Androischen Sovietföderation anerkennt. Ich bitte die Delegierten ihre Hand zu heben, wenn sie für Ja stimmen.«


    Sie wartet eine Weile ab, bis die Hände einiger Delegationen sich hoben.


    »Wer stimmt für nein?«

    Sie blickte durch den Raum und konnte keine Anstalten entdecken, die darauf schließen, dass jemand noch eine Rede halten möchte. Deshalb aktivierte sie wieder ihr eigenes Mikrofon und verkündete, dass die Aussprache geschlossen sei.


    »Dies scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Aussprache.«


    Nachdem sie das gesagt hatte blätterten beinahe simultan sie und ihre beiden Helfer:innen die Blätter um und sie begann in der Tagesordnung voran zu schreiten.


    »Dann fahren wir nun in der Tagesordnung fort. Die Андроанская Федерация bat ebenso als – eventuell noch – Gast hier sprechen zu dürfen um die Erwägungs- und Beweggründe darlegen zu können. Aus diesem Grund erteile ich dem Herrn Vladimir Makarov als Delegierten der Föderation das Wort.«





    Der lagowische Vertreter antwortet auf Imperianisch

    Das Königreich Lagow unterstützt das Ansinnen dieses Antrags, möchte jedoch klar anregen, dies in der Vollversammlung zu belassen. Genau dafür ist diese da!

    Nach einer kurzen Unterhaltung mit dem Saaldiener, wie denn die aussage des Königreichs Lagow aufzufassen sei fragte die Generalsekretärin den Delegierten direkt.


    »Kann ich das als einen Gegenantrag zum aktuellen Antrag auffassen oder soll dies nur eine Bemerkung sein, Herr Delegierter?«

    Sie beobachtete die Debatte eine Weile. Da es allmählich ziemlich ruhig geworden ist und die Zeit schon fortgeschritten ist schaltete sie ihr Mikrofon ein und begann zu sprechen und das Ende der Aussprache einzuläuten.


    »Da allmählich Ruhe einkehrt und die angemeldete Rednerliste sich erschöpft würde ich ein letztes mal erfragen, ob ein Vertragsstaat noch sich zu Wort melden möchte. Sollte dies nicht der Fall sein, so würde ich die Aussprache schließen und mit der Tagesordnung fortfahren.«


    Bevor die Sitzung begann sprach sich die Generalsekretärin mit ihren Kolleg:inne aus dem Generalsekretariat aus. Im Anschluss wechselte sie auch mit Leiter des Zentraldienstes. Hierbei ging es insbesondere um die Nachbesprechung der vergangenen Sitzung*. Sie hatten sich auch zum Essen in Eulenfurt verabredet um diese Gespräche zu vertiefen. Sobald die vereinbarte Uhrzeit erreicht wurde – 14 Uhr – ging sie zu ihrem Sitzplatz und legte sich ihre Papiere zurecht genehmigte sich einen Schluck aus ihrem Glas und läutete die Glocke um den Beginn der Sitzung zu signalisieren.


    »Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsstaaten der Konferenz der Nationen,

    werte Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Gesellschaft,

    ich begrüße Sie ganz herzlichst zur heutigen Tagung der Versammlung der Konferenz der Nationen. Soweit keine Bedenken gegen die vom Generalsekretariat ihnen zugeleitete Tagesordnung besteht würde ich in die Tagesordnung eintreten und die Beratung eröffnen.«


    Sie blickte wie üblich durch die Reihen und vernahm keine Bedenken gegen die Tagesordnung und begann deshalb weiter zu sprechen.


    »Die Republik Bergen beantragte die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung und Kodifizierung grundlegender völkerrechtlicher Vorschriften. Diese Kommission soll als Einrichtung der Konferenz der Nationen geführt werden und die Ausarbeitung völkerrechtlicher Dokumente und Fragen grundlegender Bedeutung zur Aufgabe bekommen. Der Zentraldienst des Generalsekretariats müsste Ihnen im Vorfeld der Sitzung den Antrag sowie das beigelegte Statut übermittelt haben.

    Ich würde daher nun die Aussprache eröffnen. Es gelten die bereits im September festgelegten Grundsätze*. Zur Antragsbegründung erhält die Delegation aus der Republik Bergen das Wort.«


    Anhang I – Antrag über die Einsetzung einer Völkerrechtskommission*

    Republik Bergen


    Die Republik Bergen beantragt die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung und Kodifizierung grundlegender völkerrechtlicher Vorschriften. Jeder Vertragsstaat kann mindestens eine Delegation aus höchstens drei Mitgliedern in die Kommission entsenden. Die Mitglieder müssen fachlich für die Mitwirkung geeignet sein. Die Kommission ist an das nachstehende Statut gebunden.


    Anhang II – Statut der Völkerrechtskommission*

    Republik Bergen


    Statut über die Arbeitsweise der Kommission zur Prüfung und Kodifizierung grundlegender völkerrechtlicher Vorschriften


    I. Mitglieder

    1. Jeder Vertragsstaat der Konferenz der Nationen kann bis zu drei Mitglieder in die Kommission entsenden und zu jeder Zeit ihre Abberufung verlangen.

    2. Die entsandten Mitglieder haben fachlich für die Mitwirkung geeignet zu sein.

    3. Die Entsendestaaten können festlegen sich nur an Teilen des Auftrages (II) beteiligen zu wollen.


    II. Auftrag

    1. Die Kommission hat die Einführung grundlegender völkerrechtlicher Vorschriften zu prüfen und der Vollversammlung der Konferenz der Nationen über ihren Geschäftsgang auf Verlangen zu unterrichten und die Ergebnisse ihr mitzuteilen.

    2. Die Kommission ist mit der Erarbeitung folgender Vorschriften beauftragt:

    a. Die Kodifizierung allgemeiner Verhaltens- und Arbeitsweisen der Vollversammlung und des Generalsekretariats der Konferenz der Nationen in einer gemeinsamen oder in einzelnen Geschäftsordnungen (Innenrecht);

    b. Die Kodifizierung allgemeiner Regelungen über das Recht der Staatsangehörigkeiten insbesondere zur Verhinderung der Staatenlosigkeit und der Regelung der Mehrstaatlichkeit (Staatsangehörigkeitsrecht);

    c. Die Kodifizierung allgemeiner Regelungen über die Arbeits- und Verfahrensweise einer internationalen Schiedsstelle zur Schlichtung internationaler Streitigkeiten zwischen Staaten auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts und des Völkervertragsrechts unter Völkerrechtsubjekten (Schieds-gerichtsbarkeit);

    d. Die Kodifizierung allgemeiner Vorschriften über das Recht der Verträge zwischen verschiedenen Völkerrechtssubjekten (Vertragsrecht);

    e. Die Kodifizierung allgemeiner Regelungen über Völkerrechtsverbrechen (Völkerstrafrecht).

    3. Die Kommission kann weitere Rechtsgebiete für ihre Beratungen erschließen, soweit dies zur Erfüllung ihres Auftrages dienlich ist.


    III. Arbeitsweise

    1. Das Generalsekretariat bereitet die Sitzungen der Kommission vor und leitet sie. Der Rechtsdienst des Generalsekretariats unterstützt fachlich die Aufgaben der Mitglieder.

    2. Die Kommission beschließt Anträge mit der Mehrheit ihrer Stimmen. Jeder Teilnehmerstaat hat ein Stimmrecht. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

    3. Jeder Teilnehmerstaat hat das Recht sich durch Reden und Anträge an der Arbeit der Kommission zu beteiligen.


    IV. Abschlussbericht

    Hat die Kommission ein Gebiet nach II erschloßen und kodifiziert, so legt die Kommission der Vollversammlung zur Beratung ihr Ergebnis vor. Handelt es sich um Recht, dass der Regelung der Angelegenheiten der Konferenz der Nationen dient, so stimmt die Vollversammlung über die Annahme der Regelungen ab. Handelt es sich um das Recht zwischen einzelnen Völkerrechtssubjekten, dass nicht vom Mandat der Konferenz der Nationen gedeckt ist, so stimmt die Vollversammlung über eine Stellungnahme ab und stellt den Beitritt zum Vertrag den Mitgliedsstaaten in Aussicht.

    Sie folgt der Debatte und notiert sich einige Stichpunkte. Währenddessen bekommt sie von ihrem Sitzungsassistenten einen Zettel nach vorne gereicht, der einige der aufgeworfenen Fragen beantwortet. Sobald der Delegierte Dschou An zu Ende sprach ergriff Duret erneut das Wort.


    »Wie bereits erwähnt, gewährt die Charta der Konferenz der Nationen den Staaten dieser Welt weitreichende innerstaatliche Autonomie. Diese Autonomien entziehen sich grundsätzlich einer umfassenden Erörterung durch die Staatengemeinschaft, insbesondere in dieser Versammlung. Der Rechtsdienst des Generalsekretariats hat in einem beauftragten Sachstandsbericht festgestellt, dass die Andro'ssche Föderation als Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen ist. Vielmehr besteht sie als Sowjetföderation fort. Nach Auffassung des Rechtsdienst handelt es dich daher nicht um einen Rechtsnachfolger, sondern um das selbe Völkerrechtssubjekt.

    Diese Einschätzung stützt sich insbesondere auf die Machtübergabe durch Wahlen, deren rechtliche und rechtmäßige Bewertung jedoch bewusst außen vor bleibt und nicht Gegenstand dieser Beratung ist. Die Frage, ob und wie die Sowjetföderation gemäß den Grundsätzen ihres eigenen innerstaatlichen Rechts als Staat begründet wurde oder nicht, gilt es nach Auffassung des Generalsekretariats gerade nicht zu prüfen. Eine solche Prüfung obliegt ganz allein den zuständigen nationalen Gerichten und staatlichen Organen.«

    Die Generalsekretärin begibt sich auf ihren Platz und wartet bis alle Vertreter:innen der Konferenz der Nationen eingetreten sind. Heute steht vor allem die erste Aufnahme eines Mitgliedsstaates nach der Konstituierung der Versammlung auf der Agenda der Versammlung. Die Neue Androischen Sovietföderation habe erst kürzlich dem Generalsekretariat die Ratifizierung der Charta der Konferenz der Nationen hinterlegt. Sie tauschte sich noch mit ihrem Berater:innenstab aus – Gerüchten zufolge soll es vor allem um die rechtliche Einordnung der Norandis gehandelt haben. Ausnahmsweise wurde auch als Gast – ohne Stimm-, Antrags- und Rederecht – eine androischen Delegation empfangen und in der heutigen Beratung eingeladen.


    »Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsstaaten der Konferenz der Nationen,

    Дорогие гости из Андро,

    werte Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Gesellschaft,


    ich begrüße Sie ganz herzlichst zur heutigen Tagung der Versammlung der Konferenz der Nationen. Soweit keine Bedenken gegen die vom Generalsekretariat ihnen zugeleitete Tagesordnung besteht würde ich in die Tagesordnung eintreten und die Beratung eröffnen.«


    Sie schaut sich um und bemerkt keine Zwischenrufe oder Anmerkungen Seitens der Delegationen.


    »Dann treten wir in die heutige Tagesordnung ein. Die Neue Androische Sovietföderation notifizierte dem Generalsekretariat*, dass nach den Grundsätzen der Charta der Konferenz der Nationen die Sovietförderation bereit und gewillt ist die Konferenz der Nationen beizutreten. Für den Beitritt in die Konferenz der Nationen bedarf es neben der Ratifizierung durch das legislative Organ des begehrenden Staates – was nach Ansicht des Generalsekretariats auf Grund der weiten innerstaatlichen Autonomie grundsätzlich angenommen wird – auch nach Abschnitt II Ziffer 2 Satz 2 der Charta der Konferenz der Nationen auch die Anerkennung der Souveränität durch die Vollversammlung. Ich eröffne somit die Aussprache; Gegenstand der Aussprache kann auch die Eröffnung des ersten Kriteriums sein. Es gelten die Grundsätze, die bereits im September festgesetzt wurden.*«


    Juliette Duret spricht – wie sonst auch – auf bergisch, einer dreibürgener Mundart die sich auch nicht stark voneinander unterscheidet. Der Dolmeter Dienst übersetzt ihre Ausführungen – und später auch die Ausführungen der Delegationen – jeweils in die entsprechende Landessprache. Damit auch die geladenen Gäste die Debatte verfolgen können wurde anlässlich dieser Beratung auch die Übersetzung ins androische veranlasst.