»Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter,
zwar danke ich Ihnen für ihre Ausführungen, jedoch denke ich, dass diese an wesentlichen Punkten an Plausibilität leidet. Es ist uns wichtig zunächst darauf hinzuweisen, dass die Anwendung der drei Elemente-Lehre zur Bestimmung der Staatlichkeit auch immer im völkerrechtlichen Rahmen des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Anerkennung zu betrachten ist. In diesem Fall der Noraundis handelt es sich nicht um eine eigenständige – herkömmliche – Entität, sondern um ein separatistisches Regime, dass Teile des völkerrechtlich anerkannten Hoheitsgebiets der Republik Bergen widerrechtlich besetzt.
Die formale Erfüllung der drei Elemente – Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt – kann nicht ausreichen, wenn das beanspruchte Gebiet klar innerhalb der Grenzen eines bestehendes souveränen Staates liegt. Das Territorium – auf das sich das Regime Noranda bezieht – ist anerkanntes Hoheitsgebiet der Republik Bergen. Jede anderweitige Anerkennung oder Achtung einer anderen Besetzung als unabhängigen Staat würde bedeuten, der Republik Bergen ihre Souveränität abzusprechen und die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen nicht mehr zu achten.
Die sogenannte Staatsgewalt der Separatisten ist daher nicht nur illegitim, sondern auch ein direkter Angriff auf die territoriale Integrität Staates der Republik Bergen. Eine internationale Anerkennung und Achtung Norandas die sich auf die Anwendung der drei Elementelehre begrenzt grenzt nicht nur an Absurdität, sondern lässt auch andere weit verbreite Maßstabe des Völkerrechts – wie die Grundsätze der Souveränität und territoriale Unversehrtheit eines Staates – missen und entmündig auch die übrigen globalen Staaten dadurch, dass sie selber nicht mehr zur Anerkennung eines Staates berufen sind.
Ich halte daher weiterhin an meinem Vorschlag der Einberufung einer Kommission fest – um die Rechtmäßigkeit des Hoheitsanspruchs auf das Staatsgebiet der Republik Bergen festzustellen. Und damit auch einer modifzitierten drei Elementelehre – wie sie auch übliche Praxis ist – Geltung zu verschaffen und den Staaten die Möglichkeit der Anerkennung durch eigene Erklärung zu ermöglichen.
Sollten wir etwa die bergische Regierung dazu zwingen, mit brutaler militärischer Gewalt Leid über die eigene Zivilbevölkerung zu bringen, nur um zu beweisen, dass sie weiterhin Staatsgewalt auch unter den erschwerten Bedingungen ausüben kann - oder ist es nicht eher ein Zeichen humanitärer Stärke, nach anderen Lösungen zur Wiederherstellung der Ordnung zu sichen?«