Ich verstehe den strittigen Punkt.
Beiträge von Julius von Auburg
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Es ist eine gute Frage, ob wir uns dazu entschließen sollten, Entscheide voriger Sekretariate zu überprüfen und nachträglich für ungültig zu erklären. Wir würden damit einen Präzedenzfall setzen, der zukünftig doch für einiges an Instabilität sorgen könnte.
Ich schlage daher vor, etwaige, strittige Entscheidungen der Vollversammlung vorzulegen. Diese ist aus meiner Sicht viel eher befugt, Entscheidungen zu korrigieren.
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Entschuldigt, aber ich habe im Moment keinen Kopf hierfür. Wenn sich das ändern sollte, bekommt ihr das mit durch entsprechende Aktivität. Ich kann das aber gerade schlecht abschätzen, da sich mein Kopf einfach nur voll anfühlt.
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Ich habe ein Mitglied unserer Delegation beauftragt gehabt, eine Liste der Mitglieder anhand zugänglicher Protokolle und Verlautbarungen zu erstellen. Leider wurde der Austritt bisher nicht final dokumentiert und ob die Mitgliedschaft von Ladinorum nicht eigentlich doch zustande gekommen sein müsste, sollte auch Anlass zur Diskussion sein, mindestens für die Satzung.
Können wir diese Liste etwas aufräumen und dann, wie von mir vorgeschlagen, der Vollversammlung zur Bestätigung vorschlagen?
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Marek Talween Vladimir Ivanovich Makarov
Aus der bisherigen Diskussion erkenne ich für uns folgende, vordringlichste Aufgaben:
- Erstellung eines Mitgliederregisters samt Delegiertenliste
Hierzu schlage ich außerdem vor, diese Liste im Anschluss der Vollversammlung zur Bestätigung vorzulegen, um für alle weiteren Beschlüsse eine legitimierte Grundlage vorliegen zu haben. - Vorbereitung eines Satzungsbeschlusses nach Abs. II Pkt. 5 der Charta
"Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen." In diesem Rahmen sollten wir auch über die Leitung der Vollversammlung diskutieren. - Einleitung Verfahren zur Beschlussfassung über weitere Satzungen der Konferenz:
- Verfahren der Aufnahme, Ausschluss und Austritt
- Aufgabenverteilung zwischen den Organen der Konferenz
- Struktur und Verfahren des Sekretariats
- Erstellung eines Mitgliederregisters samt Delegiertenliste
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Ich beende die Abstimmung.
Kommen wir zunächst zur Anzahl der Mitglieder des Sekretariats. Folgende Stimmen wurden abgegeben:
3x für drei Mitglieder
2x für zwei Mitglieder
3x Enthaltung
Damit soll das Sekretariat aus drei Mitgliedern bestehen.
Die Kandidaten haben folgende Stimmen erhalten:
6x Julius von Auburg
6x Marek Talween
5x Vladimir Ivanovich Makarov
2x Enthaltung
Die aufgestellten Reihenfolgen sind aufgrund der Zahl der zu besetzenden Posten nicht weiter relevant geworden. Da die Kandidaten bereits vor der Wahl ihre Bereitschaft zur Amtsübernahme erklärt haben, ist das Verfahren damit beendet.
Ich frage nun die Delegierten: Gibt es noch weitere Punkte, die in dieser Sitzung besprochen werden sollen?
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Danke, dann eröffne ich nun die Abstimmung.
Stimmen Sie bitte mit "Zwei" oder "Drei" für die gewünschte Zahl Mitglieder im Sekretariat.
Ordnen Sie anschließend die drei Kandidaten -
- in der Reihenfolge, in der sie ihrer Ansicht nach ins Sekretariat einziehen sollten. Sie können auch nur einen, zwei oder keinen Kandidaten aufzählen, müssen aber jedem Kandidaten eine Ordnungszahl, beginnend bei 1 zuordnen.
Am Ende werden anhand dieser Reihenfolge die Positionen des Sekretariats besetzt.
Die Abstimmung ist eröffnet.
Die Abstimmung endet mit dem 7.1.2026, 00:00 Uhr.
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In Ordnung. Vladimir Ivanovich Makarov , stehen Sie zur Verfügung?
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Verehrte Delegierte,
ich schließe die Nominationsphase und stelle fest, dass folgende Personen nominiert worden sind:
Ich erkläre, für das Amt zur Verfügung zu stehen und bitte die anderen beiden Nominierten darum, zu erklären, ob eine solche Bereitschaft ebenso besteht.
Ich bitte außerdem Marek Talween zu erklären, ob ich seine Äußerung als Nomination von Juliette Duret auffassen soll?
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Ja. Ich hatte da mal mithilfe der KI versucht, etwas zu verargumentieren. Wie es Juristen ja glaube ich so machen, wenn man die Regeln so auslegen muss, dass sie einem passen. (War sogar aus einem Gespräch von Prinz Vigor bei euch entstanden).
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oder wäre sowas in euren Augen international anerkannt oder nur teilweise oder wie ist da die gelebte Realität?
Bisher sind glaube ich keine massenhaften Anerkennungen der Unabhängigkeit Norandas aufgetreten.
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Aus welchem Gedanken gerade diese drei Farben? Ich hatte mal, als ich MN-Olympia wiederbeleben wollte, eine Flagge/Logo auf Basis der damals vertretenen Farben in den Nationalflaggen gebastelt:
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So, man schaue sich gerne diese Software nochmal an! https://cnla.mn-netz.de/
Ich habe Nationales Recht eingebaut, wenn ich die Software dann die Tage veröffentliche, kann man die auf seinem Server hochladen, die KDN als Quelle für Völkerrecht eingeben und eigene Gesetze trotzdem archivieren, wenn man will, ist nämlich modular und konfigurierbar alles!Sinn hinter ersterem ist, dass, falls die KDN ausfällt man trotzdem Backups hat, mit einer Konfigurationsänderung kann man dann sein Archiv zum Primären Archiv machen, den man als Quelle nutzen kann.
Features sind auch Änderungsgesetze

Mobile optimizing folgt!
Kann man das Design auch entsprechend auf die nationalen Bedürfnisse anpassen?
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Ich schließe die Abstimmung und erkenne eine Mehrheit für den Antrag. Damit hat die Versammlung das bisherige Sekretariat für handlungsunfähig erklärt.
Wir begonnen sodann mit der Bestellung eines vorübergehenden Sekretariats. Es bestand zunächst Uneinigkeit über die Anzahl der Sekretäre. Hierzu möchte ich vorschlagen, die Wahl des Sekretariats mit einer Abstimmung darüber, ob zwei oder drei Sekretäre zu bestellen sind, zu verbinden.
Ich bitte nun um Nominationen auf das Sekretariat und erlaube zugleich Wortmeldungen zu meinem Verfahrensvorschlag.
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Ich schlage vor, in Foren für internationale, diplomatische Institutionen oder Konferenzen (wo es ja gerade darum geht, dass alle Beteiligten miteinander sprechen) die Blockierfunktion abzuschalten.
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Ich rufe nächstes Mal dann das Amtsgericht Eulenthal auf den Plan oder ist das nicht für internationale Konferenzen zuständig?
Niederes Gericht Eulenfurt oder vielleicht auch die Eulenfurter Kanzlei, müsste man prüfen.
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(die nur durch das Präsidium einberufen werden kann)
Wie gesagt, das stimmt so für Deutschland nicht.
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Richtig, kann ich nicht
Doch, das BGB hat da Regeln für, wenn der Vorstand untätig oder unfähig ist sein Amt auszuüben.