Wir hatten uns noch nicht geeinigt, aber ich präferiere dieses.
Beiträge von Julius von Auburg
-
-
Versammelte Nationen, verehrte Delegierte;
Ich erkenne eine gewisse Übereinstimmung zu zumindest folgendem Vorgehen:
- Bestellung eines mehrköpfigen Sekretariats mit der Aufgabe, Organisationsstrukturen in Form von Satzungen zu erarbeiten und der Vollversammlung zu unterbreiten.
- Nach Abschluss dieses Auftrages neue Beschlussfassung über die Besetzung des Sekretariats, sofern es noch in dieser Form vorgesehen ist.
-
Versammelte Nationen!
Auch ich möchte der Sowjetföderation meinen Dank für ihre belebende Initiative aussprechen. Manchmal braucht es eines Anstoßes, um den Stein ins Rollen zu bringen. Gerne übernehme ich hiermit die Situngsleitung.
Wir wollen aber auch keine weitere Zeit vergeuden: Wie wir uns wohl alle einig sind, ist das bisherige Sekretariat handlungsunfähig. Ich möchte daher vorschlagen, zu beschließen, die noch amtierenden Sekretäre Juliette Duret Leszek Kamiński und Dschou An von ihren Ämtern abzubestellen und dies möglichst gleich in einem Atemzuge mit der Bestellung eines neuen Sekretariats zu tun.
Um aber nicht in den Genuss eines neuerlich größtenteils handlungsunfähigen Sekretariats zu kommen, schlage ich vor, die Zahl des Sekretariats von bisher vier auf drei Personen zu reduzieren und diesen auch zugleich den vordringlichen Auftrag zu geben, die Satzung nach Abschnitt II Punkt 5 der Charta auszuarbeiten und der Vollversammlung vorzulegen. Ferner sollte Arbeitsziel die weitere Ausarbeitung von Satzungen bezüglich der Organisation der Konferenz sein, insbesondere bezüglich der Aufstellung und Arbeit des Sekretariats.
Sofern dagegen kein Widerspruch besteht bitte ich um Vorschläge zur neuen Besetzung des Sekretariats. Als Zulassungskriterien würde ich jene der ersten Wahl vorschlagen.
-
Verehrte versammelte Nationen! Als Vertreter des Gastgeberlandes dieser Konferenz stehe ich natürlich bereit, an der Behebung dieser unbefriedigenden Situation mitzuwirken. Gerne stelle ich mich daher zur Übernahme der Sitzungsleitung zur Bestellung eines neuen Sekretariats bereit, sofern die hier versammelten Nationen es so wünschen.
-
-
Da wird einfach drauf los gespielt und beim Spielen ausgestaltet.
Das ist ja das reinste Chaos!

-
Wenn es danach ginge, könnte ich nie spielen.
Was meinst du, weshalb ich derzeit so "inaktiv" bin.

-
Wenn ich mir die meisten MNs ansehe, dann simulieren die wenigsten Rückschläge, Flauten oder Schwächen, von daher ja, die meisten haben wohl einen Drang, dauerhaft zu gewinnen. Egal wie unrealistisch das ist.
Bis man nicht ausreichend ausgestaltet hat, kann man doch sowas (bzw insgesamt irgendwas) gar nicht richtig spielen, dass ist doch immer das größte Problem.
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Jegliche personelle Angelegenheit endet automatisch mit der beendeten Wahl eines neuen Generaldirektors.
Ich fürchte, diesen Satz nicht ausreichend eindeutig zu verstehen: Soll das bedeuten, dass von der Amtszeit des Generaldirektors alle seine Sekretäre im Internationalen Büro ebenso abhängig sind wie alle anderen Mitarbeiter des IB? Oder geht es nur um die Sekretäre? Oder ist etwas ganz anderes gemeint, wie laufende Einstellungs- oder Bestellungsverfahren?
Im Übrigen möchte ich anregen, über die Doppelbezeichnung "Generaldirektor" und "Generaldirektion" nachzudenken, die doch für Verwirrung sorgen könnte, da sie zwei verschiedene Dinge bezeichnet. Ich würde vorschlagen, die "Generaldirektionen der Nationen" nach Abschnitt VII stattdessen als "Nationale Büros" zu bezeichnen, im Gegensatz oder als Ergänzung zum "Internationalen Büro".
-
Bedankt sich für die Ausarbeitung und ausführliche Beantwortung.
-
Die Delegation des Eulenthals fragt beim Rechtsdienst des Sekretariats eine Einschätzung zur Amtshandlung der Generalsekretärin in der Beschlussfassung über die Aufnahme des Imperium Ladinorum an:
I. Sachverhalt
Die amtierende Generalsekretärin der Konferenz der Nationen, Juliette Duret, stellte am 31. März 2025 nach Beendigung der Abstimmung über die Aufnahme des Imperiums Ladinorum in die Konferenz der Nationen das Ergebnis wie folgt fest:
»Meine verehrten Mitglieder und Delegationen. Das Ergebnis steht fest. Nach Abschnitt 2 Ziffer 2 unserer Charta bedarf es zur Anerkennung der Souveränität der Zustimmung der Konferenz. Die Mehrheit bezieht sich auf die abgegebenen gültigen Stimmen. Somit ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen maßgeblich, wobei Enthaltungen auch gültige Stimmen sind. Insgesamt gaben zu dieser Abstimmung zehn Nationen ihre Stimmen ab; sieben verzichteten. Somit müssen auf den Antrag zumindest sechs Stimmen entfalten. [...] Drei Nationen stimmten gegen die Anerkennung. Drei enthielten sich. Lediglich vier Stimmen entfielen auf den Vorschlag. Somit wurde die nötige Mehrheit nicht erreicht. Die Konferenz der Nationen erkennt nicht die Souveränität des Gebietes um das Imperium Ladinorum als freie und souveräne Nation an. Die Mitgliedschaft wird abgelehnt.«
Die Charta der Konferenz der Nationen bestimmt im referenzierten Abschnitt 2 Ziffer 2 folgendes:
Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
II. Fragestellung
- Wie ist die Bestimmung der Charta, dass eine Nation zum Beitritt von den "in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt" werden muss im Bezug auf die entsprechenden Aufnahmeverfahren grundsätzlich, ohne Berücksichtigung aktueller Auslegepraxis und rein am Vertragstext orientiert, nach Ansicht des Rechtsdienstes zu verstehen?
- Nach Ansicht der Delegation des Fürstentums Eulenthal heißt "mehrheitlich von den in der Konferenz versammelten Nationen", dass es eine Mehrheit unter den Mitgliedern der Konferenz geben muss, nicht unter den an der Beschlussfassung teilnehmenden. Entspricht dies der Auffassung des Rechtsdienstes und/oder des Sekretariats? Wenn nicht, wie begründet sich diese Abweichung vom Vertragstext?
- Wie lautet in diesem Kontext die Einschätzung des Rechtsdienstes zum Vorgehen der Generalsekretärin in vorgenannter Beschlussfassung und welche Auswirkungen ergeben sich auf die ordnungsgemäße Feststellung des Beschlussergebnisses?
-