Beiträge von Julius von Auburg

    Die Delegation des Eulenthals fragt beim Rechtsdienst des Sekretariats eine Einschätzung zur Amtshandlung der Generalsekretärin in der Beschlussfassung über die Aufnahme des Imperium Ladinorum an:

    I. Sachverhalt

    Die amtierende Generalsekretärin der Konferenz der Nationen, Juliette Duret, stellte am 31. März 2025 nach Beendigung der Abstimmung über die Aufnahme des Imperiums Ladinorum in die Konferenz der Nationen das Ergebnis wie folgt fest:

    »Meine verehrten Mitglieder und Delegationen. Das Ergebnis steht fest. Nach Abschnitt 2 Ziffer 2 unserer Charta bedarf es zur Anerkennung der Souveränität der Zustimmung der Konferenz. Die Mehrheit bezieht sich auf die abgegebenen gültigen Stimmen. Somit ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen maßgeblich, wobei Enthaltungen auch gültige Stimmen sind. Insgesamt gaben zu dieser Abstimmung zehn Nationen ihre Stimmen ab; sieben verzichteten. Somit müssen auf den Antrag zumindest sechs Stimmen entfalten. [...] Drei Nationen stimmten gegen die Anerkennung. Drei enthielten sich. Lediglich vier Stimmen entfielen auf den Vorschlag. Somit wurde die nötige Mehrheit nicht erreicht. Die Konferenz der Nationen erkennt nicht die Souveränität des Gebietes um das Imperium Ladinorum als freie und souveräne Nation an. Die Mitgliedschaft wird abgelehnt.«

    Die Charta der Konferenz der Nationen bestimmt im referenzierten Abschnitt 2 Ziffer 2 folgendes:

    Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.

    II. Fragestellung

    1. Wie ist die Bestimmung der Charta, dass eine Nation zum Beitritt von den "in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt" werden muss im Bezug auf die entsprechenden Aufnahmeverfahren grundsätzlich, ohne Berücksichtigung aktueller Auslegepraxis und rein am Vertragstext orientiert, nach Ansicht des Rechtsdienstes zu verstehen?
    2. Nach Ansicht der Delegation des Fürstentums Eulenthal heißt "mehrheitlich von den in der Konferenz versammelten Nationen", dass es eine Mehrheit unter den Mitgliedern der Konferenz geben muss, nicht unter den an der Beschlussfassung teilnehmenden. Entspricht dies der Auffassung des Rechtsdienstes und/oder des Sekretariats? Wenn nicht, wie begründet sich diese Abweichung vom Vertragstext?
    3. Wie lautet in diesem Kontext die Einschätzung des Rechtsdienstes zum Vorgehen der Generalsekretärin in vorgenannter Beschlussfassung und welche Auswirkungen ergeben sich auf die ordnungsgemäße Feststellung des Beschlussergebnisses?

    Und bevor wir Regeln setzen, sollten wir vielleicht erstmal schauen, ob wir überhaupt vom gleichen sprechen, wenn wir sagen „die Delegierten heben die Hand“.

    Naja, das ist eine Handlungsbeschreibung, die ich für einen fiktionalen Charakter schreibe. Ich sitze zumindest nicht vorm Computer und halte meinen Arm in die Luft.