Beratung über den Antrag der Republik Bergen über die Einsetzung einer Völkerrechtskommission (Montag, 9. Dezember 2024 – Haupthalle der Versammlung)

  • Bevor die Sitzung begann sprach sich die Generalsekretärin mit ihren Kolleg:inne aus dem Generalsekretariat aus. Im Anschluss wechselte sie auch mit Leiter des Zentraldienstes. Hierbei ging es insbesondere um die Nachbesprechung der vergangenen Sitzung*. Sie hatten sich auch zum Essen in Eulenfurt verabredet um diese Gespräche zu vertiefen. Sobald die vereinbarte Uhrzeit erreicht wurde – 14 Uhr – ging sie zu ihrem Sitzplatz und legte sich ihre Papiere zurecht genehmigte sich einen Schluck aus ihrem Glas und läutete die Glocke um den Beginn der Sitzung zu signalisieren.


    »Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsstaaten der Konferenz der Nationen,

    werte Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Gesellschaft,

    ich begrüße Sie ganz herzlichst zur heutigen Tagung der Versammlung der Konferenz der Nationen. Soweit keine Bedenken gegen die vom Generalsekretariat ihnen zugeleitete Tagesordnung besteht würde ich in die Tagesordnung eintreten und die Beratung eröffnen.«


    Sie blickte wie üblich durch die Reihen und vernahm keine Bedenken gegen die Tagesordnung und begann deshalb weiter zu sprechen.


    »Die Republik Bergen beantragte die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung und Kodifizierung grundlegender völkerrechtlicher Vorschriften. Diese Kommission soll als Einrichtung der Konferenz der Nationen geführt werden und die Ausarbeitung völkerrechtlicher Dokumente und Fragen grundlegender Bedeutung zur Aufgabe bekommen. Der Zentraldienst des Generalsekretariats müsste Ihnen im Vorfeld der Sitzung den Antrag sowie das beigelegte Statut übermittelt haben.

    Ich würde daher nun die Aussprache eröffnen. Es gelten die bereits im September festgelegten Grundsätze*. Zur Antragsbegründung erhält die Delegation aus der Republik Bergen das Wort.«


    Anhang I – Antrag über die Einsetzung einer Völkerrechtskommission*

    Republik Bergen


    Die Republik Bergen beantragt die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung und Kodifizierung grundlegender völkerrechtlicher Vorschriften. Jeder Vertragsstaat kann mindestens eine Delegation aus höchstens drei Mitgliedern in die Kommission entsenden. Die Mitglieder müssen fachlich für die Mitwirkung geeignet sein. Die Kommission ist an das nachstehende Statut gebunden.


    Anhang II – Statut der Völkerrechtskommission*

    Republik Bergen


    Statut über die Arbeitsweise der Kommission zur Prüfung und Kodifizierung grundlegender völkerrechtlicher Vorschriften


    I. Mitglieder

    1. Jeder Vertragsstaat der Konferenz der Nationen kann bis zu drei Mitglieder in die Kommission entsenden und zu jeder Zeit ihre Abberufung verlangen.

    2. Die entsandten Mitglieder haben fachlich für die Mitwirkung geeignet zu sein.

    3. Die Entsendestaaten können festlegen sich nur an Teilen des Auftrages (II) beteiligen zu wollen.


    II. Auftrag

    1. Die Kommission hat die Einführung grundlegender völkerrechtlicher Vorschriften zu prüfen und der Vollversammlung der Konferenz der Nationen über ihren Geschäftsgang auf Verlangen zu unterrichten und die Ergebnisse ihr mitzuteilen.

    2. Die Kommission ist mit der Erarbeitung folgender Vorschriften beauftragt:

    a. Die Kodifizierung allgemeiner Verhaltens- und Arbeitsweisen der Vollversammlung und des Generalsekretariats der Konferenz der Nationen in einer gemeinsamen oder in einzelnen Geschäftsordnungen (Innenrecht);

    b. Die Kodifizierung allgemeiner Regelungen über das Recht der Staatsangehörigkeiten insbesondere zur Verhinderung der Staatenlosigkeit und der Regelung der Mehrstaatlichkeit (Staatsangehörigkeitsrecht);

    c. Die Kodifizierung allgemeiner Regelungen über die Arbeits- und Verfahrensweise einer internationalen Schiedsstelle zur Schlichtung internationaler Streitigkeiten zwischen Staaten auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts und des Völkervertragsrechts unter Völkerrechtsubjekten (Schieds-gerichtsbarkeit);

    d. Die Kodifizierung allgemeiner Vorschriften über das Recht der Verträge zwischen verschiedenen Völkerrechtssubjekten (Vertragsrecht);

    e. Die Kodifizierung allgemeiner Regelungen über Völkerrechtsverbrechen (Völkerstrafrecht).

    3. Die Kommission kann weitere Rechtsgebiete für ihre Beratungen erschließen, soweit dies zur Erfüllung ihres Auftrages dienlich ist.


    III. Arbeitsweise

    1. Das Generalsekretariat bereitet die Sitzungen der Kommission vor und leitet sie. Der Rechtsdienst des Generalsekretariats unterstützt fachlich die Aufgaben der Mitglieder.

    2. Die Kommission beschließt Anträge mit der Mehrheit ihrer Stimmen. Jeder Teilnehmerstaat hat ein Stimmrecht. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

    3. Jeder Teilnehmerstaat hat das Recht sich durch Reden und Anträge an der Arbeit der Kommission zu beteiligen.


    IV. Abschlussbericht

    Hat die Kommission ein Gebiet nach II erschloßen und kodifiziert, so legt die Kommission der Vollversammlung zur Beratung ihr Ergebnis vor. Handelt es sich um Recht, dass der Regelung der Angelegenheiten der Konferenz der Nationen dient, so stimmt die Vollversammlung über die Annahme der Regelungen ab. Handelt es sich um das Recht zwischen einzelnen Völkerrechtssubjekten, dass nicht vom Mandat der Konferenz der Nationen gedeckt ist, so stimmt die Vollversammlung über eine Stellungnahme ab und stellt den Beitritt zum Vertrag den Mitgliedsstaaten in Aussicht.

  • Der Diplomat und Leiter der bergischen Delegation Dr. Hendrik Sandberger erhob sich von seinem Platz. Während er sich zum Rednerpult bewegte brachte ein Saaldiener ein Glas Wasser zum Rednerpult und stellte ein Namensschild mit der Nationalflagge der Republik Bergen auf das Rednerpult. Sobald Sandberg das Pult erreichte und das Mikrofon zu Ende gerichtet hatte begann er seine vorbereitete Rede zu halten. Noch zuvor hatte er sich mit der Stataspräsidentin Delaunay über den Standpunkt der Republik Bergen zu der eigenen Initiative ausgetauscht und noch offene Fragen geklärt. Als bergischer Diplomat – mit nordischer Abstammung (SimOff: Dänischer) spricht er fließend bergisch.


    »Sehr geehrte Frau Dr. Duret,

    werte Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsstaaten,

    die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung und Kodifizierung grundlegender völkerrechtlicher Vorschriften – oder wie das Generalsekretariat es bereits kurz als Völkerrechtskommission gefasst hat – ist nicht nur von zentraler Bedeutung, sondern auch der nächste denklogische Schritt um der Konferenz der Nationen die nötige Verhasstheit zu geben und klare sowie einheitliche Grundlagen für die Gestaltung und Anwendung des Völkerrechts zu geben.


    Angesichts der wachsenden Komplexität internationaler Beziehungen besteht daher ein dringender Bedarf an allgemein akzeptierter Normen, Vorschriften udn Verfahren in den verschiedensten Bereichen des Völkerrechts. Auch die Konferenz der Nationen wird ein dringendes Bedürfnis an eigenen Regelungen zur Erarbeitung und auch Abarbeitung eigener Verfahren und Anträge haben. Das aktuelle System, dass sich nur wage an mündlichen kondensfähigen Erklärungen orientiert ist doch sehr unbefriedigend. Daher wird die Kodifizierung nicht nur rechtliche Klarheit schaffen, sondern auch zur einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Staaten beitragen.


    Im Vorfeld der Erarbeitung dieses Antrages wurden bereits bedenken angemeldet, dass man solch wichtige und zentrale Fragen nicht in Kommissionen abschieben oder delegieren sollten. Diesem Einwand muss ich – und meine Delegation – jedoch entscheiden widersprechen. Die Entwicklung, Erarbeitung und Schaffung dieser komplexen Regelungen bedarf einer ausgeprägten Sach- und Inhaltsarbeit, für die diese Vollversammlung weder ausgestattet noch vorgesehen ist. Viel mehr sollten wir uns als eine Arbeitsversammlung verstehen, die die inhaltliche Vorarbeit stets delegierte und auf Basis geschaffener Tatsachen berät und abschließend bestimmt. Nach diesem Verständnis erscheint die Einsetzung einer Kommission – die wie eine Einrichtung der Konferenz der Nationen zu verstehen ist – als einzige Möglichkeit um qualitative Beschlüsse und Entscheidungen zu fällen. Damit die Arbeit der Kommission jedoch gelenkt ist soll sie sich an die von der Vollversammlung auferlegten Statute halten.


    Ich bin zuversichtlich, dass die Vorarbeit der Kommission fruchtbare Ergebnisse tragen wird.


    Vielen Dank.«

  • Der lagowische Vertreter antwortet auf Imperianisch

    Das Königreich Lagow unterstützt das Ansinnen dieses Antrags, möchte jedoch klar anregen, dies in der Vollversammlung zu belassen. Genau dafür ist diese da!

  • Ehrbare Anwesende,


    trotz meiner Angehörigkeit zum Generalsekretariat hat mich der Großwesir wissen lassen, dass er wünscht, dass ich die Staaten der Futunischen Hegemonie bei dieser Veranstaltung hauptsächlich vertreten soll. Auch wenn eine genaue Kodifizierung schwierig werden wird, so ist die Existenz von Mindeststandards ein guter Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Auf diese Weise kann das Ziel der Hegemonie, Frieden und Prosperität zu schaffen, entscheidend vorangetrieben werden.

  • Der lagowische Vertreter antwortet auf Imperianisch

    Das Königreich Lagow unterstützt das Ansinnen dieses Antrags, möchte jedoch klar anregen, dies in der Vollversammlung zu belassen. Genau dafür ist diese da!

    Nach einer kurzen Unterhaltung mit dem Saaldiener, wie denn die aussage des Königreichs Lagow aufzufassen sei fragte die Generalsekretärin den Delegierten direkt.


    »Kann ich das als einen Gegenantrag zum aktuellen Antrag auffassen oder soll dies nur eine Bemerkung sein, Herr Delegierter?«

  • Die hsinhainesische Delegationsleitung erklärt


    Die DVR-Hsinhai erklärt ebenfalls ihren Willen konstruktiv an der Ausarbeitung teilzunehmen. Eine Präferenz für das eine oder andre Verfahren besteht von unserer Seite nur sehr eingeschränkt, wir sollten das zweckmäßigste Verfahren wählen.

  • Noranda hält sich wegen des Urhebers dieses Antrages zurück.

  • Nach einer kurzen Unterhaltung mit dem Saaldiener, wie denn die aussage des Königreichs Lagow aufzufassen sei fragte die Generalsekretärin den Delegierten direkt.


    »Kann ich das als einen Gegenantrag zum aktuellen Antrag auffassen oder soll dies nur eine Bemerkung sein, Herr Delegierter?«

    Wenn Sie das so benötigen stellen wir den Antrag, auf eine Kommission zu verzichten und das Thema in der Vollversammlung zu lassen

  • Nachdem es etwas ruhiger geworden ist – und bereits jetzt Staaten sich zu konkreten Positionen äußern – hielt Duret es für angemessen die Aussprache zu beenden. Dementsprechend aktivierte sie ihr Mikrofon und sprach zur Versammlung


    »Werte Delegierte, mir liegen keine Redewünsche mehr vor. Demzufolge würde ich die Aussprache beenden. Zunächst wird über den Änderungsantrag der lagow'schen Delegation abgestimmt. Die Frage – auf die abgestimmt wird – lautet, ob der Antrag der Republik Bergen so geändert werden soll, dass nicht eine eigene Kommission die Fragestellungen des Völkerrechts beantwortet, sondern die Vollversammlung dies tut. Ich bitte zunächst um Handzeichen, wer für den Änderungsantrag ist?«


    Sie überblickt wie immer den Raum und machte sich auf ihrem Notizblock – wo sie immer schemenhaft den Saal und die Delegationsplätze aufgezeichnet hat – Notizen darüber, wer wie abgestimmt hat, damit sie es anschließend besser überblicken und zusammen zählen kann. Nachdem Sie gefragt hat wer für den Änderungsantrag ist fragte sich die Gegenprobe ab und im Anschluss ob Mitglieder sich enthalten wollen. Danach zählte sie sich die notierten Handzeichen zusammen.


  • Die Vollversammlung der Konferenz der Nationen ist in vollem Gange. Der große Saal ist erfüllt von einer Atmosphäre konzentrierter Aufmerksamkeit, während die Delegierten der Mitgliedsstaaten ihre Positionen sorgfältig abwägen.


    Die Delegation von Andro, bestehend aus mehreren Vertretern in formalem diplomatischen Aufzug, sitzt an ihrem zugewiesenen Platz. Ihre Gesichter spiegeln Professionalität und eine gewisse Ruhe wider, doch die Haltung der Delegierten zeigt, dass sie innerlich voll konzentriert sind. Der leitende Delegierte von Andro – eine Person mit scharfem Blick – richtet sich in seinem Sitz auf. Es ist offensichtlich, dass Andro seine Entscheidung lange und mit Bedacht getroffen hat.


    Als die Generalsekretärin die Abstimmung einleitet, nimmt die Spannung im Raum zu. Papiere werden zurechtgerückt, Stifte klackern gegen Tischoberflächen. Die Stimme der Generalsekretärin hallt durch den Saal: „Ich bitte zunächst um Handzeichen, wer für den Änderungsantrag ist?“


    Die Augen der Andro-Delegierten verfolgen jede Bewegung im Raum, doch sie bleiben reglos, als die Zustimmung registriert wird. Schließlich folgt die nächste Aufforderung: „Delegierte, die ablehnen, heben bitte die Hand.“


    In diesem Moment hebt der leitende Vertreter von Andro seine Hand. Die Bewegung ist ruhig und fest, ohne jede Hast. Sie strahlt die Überzeugung aus, die hinter dieser Ablehnung steht – ein Signal, dass Andro nicht bereit ist, von seiner klaren Linie abzuweichen. Die Hand bleibt einen Moment lang erhoben, damit sie von allen Delegierten und den Protokollanten der Versammlung zweifelsfrei wahrgenommen wird.


    Als die Generalsekretärin schließlich sagt: „Delegierte, die sich enthalten möchten, heben bitte die Hand“, senkt der Andro-Vertreter seine Hand langsam wieder ab. Die Delegation von Andro verharrt in professioneller Stille, während die Abstimmung fortgesetzt wird. Ihre Haltung bleibt aufrecht, die Blicke nach vorne gerichtet. Es ist offensichtlich, dass sie ihre Entscheidung fest im Einklang mit ihren Überzeugungen getroffen haben.


    Egal, wie die Abstimmung ausgehen wird, die Delegation von Andro hat mit ihrer Geste deutlich gemacht, dass sie sich ihrer diplomatischen Verantwortung bewusst ist und keine Entscheidung leichtfertig trifft.


  • Die Souveräne Nation Noranda enthält sich in dieser Frage.

  • Die Delegierten der Republik Bergen stimmen mit Nein. Ihrer Ansicht nach hat die Behandlung von Detailfragen in einer Kommission und nicht in der Vollversammlung zu erfolgen. Die Verfahrensbestimmungen sichern der Vollversammlung genügend zugriffsrechte zu um gegebenenfalls einschreiten und korrigieren zu können.

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