»Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsstaaten der Konferenz der Nationen,
Дорогие гости из Андро,
werte Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Gesellschaft,
ich begrüße Sie ganz herzlichst zur heutigen Tagung der Versammlung der Konferenz der Nationen. Soweit keine Bedenken gegen die vom Generalsekretariat ihnen zugeleitete Tagesordnung besteht würde ich in die Tagesordnung eintreten und die Beratung eröffnen.«
»Dann treten wir in die heutige Tagesordnung ein. Die Neue Androische Sovietföderation notifizierte dem Generalsekretariat*, dass nach den Grundsätzen der Charta der Konferenz der Nationen die Sovietförderation bereit und gewillt ist die Konferenz der Nationen beizutreten. Für den Beitritt in die Konferenz der Nationen bedarf es neben der Ratifizierung durch das legislative Organ des begehrenden Staates – was nach Ansicht des Generalsekretariats auf Grund der weiten innerstaatlichen Autonomie grundsätzlich angenommen wird – auch nach Abschnitt II Ziffer 2 Satz 2 der Charta der Konferenz der Nationen auch die Anerkennung der Souveränität durch die Vollversammlung. Ich eröffne somit die Aussprache; Gegenstand der Aussprache kann auch die Eröffnung des ersten Kriteriums sein. Es gelten die Grundsätze, die bereits im September festgesetzt wurden.*«