Dann müssen also alle innerhalb dieser Minuten online sein?
Gegenfrage:
die Delegierten heben die Hand
Hebst du selbst die Hand?
Dann müssen also alle innerhalb dieser Minuten online sein?
Gegenfrage:
die Delegierten heben die Hand
Hebst du selbst die Hand?
Sollte man nicht in der Geschäftsordnung festlegen, wie lange eine Abstimmung dauert?
Naja, die Delegierten heben die Hand, wenn aufgefordert wird...also irgendwie zwei bis fünf Minuten? Es sei denn wir gehen zukünftig zu einer namentlichen Abstimmung über, dann könnte man natürlich eine Frist setzen, binnen der dem Generalsekretariat gegenüber die Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung bekannt gegeben werden muss.
Man könnte hier im Übrigen schon mit den ja teilweise doch nachgefragten Tagesfristen arbeiten, wenn wir Abstimmungen zukünftig als schriftliche Verfahren, statt als Präsenzverfahren durchführen/ansehen.
Hätten wir eine Schiedsstelle hättest du dir das sogar pot. Einklagen können.
Ansonsten vielleicht über Eulenthaler Gerichte versuchen? ![]()
Alles anzeigenDas Fürstentum Eulenthal beantragt eine Beratung zu folgendem Beschluss:
Ordnung über das Aufnahmeverfahren
1. Die Vollversammlung beschließt über die Versammlungssouveränität aufzunehmender Nationen, im Sinne des Abschnitt II 2. der Charta der Konferenz, nach diesem Regelwerk.
2. Das Verfahren wird eingeleitet durch die Hinterlegung der Ratifikation der Charta der Konferenz der Nationen beim Generalsekretariat.
3. Anschließen eröffnet das Generalsekretariat das Aufnahmeverfahren, in dessen Rahmen die Mitglieder der Konferenz bekannt geben, ob sie die um Aufnahme ersuchende Nation im Sinne des Abschnitt II 2. der Charta der Konferenz anerkennen oder nicht. Eine Aussprache findet nicht statt.
4. Das Aufnahmeverfahren kann durch persönliche Stimmabgabe oder schriftlich durchgeführt werden.
5. Bei schriftlicher Stimmabgabe soll das Verfahren mindestens 7 Tage, höchstens aber 14 Tage oder solange, bis jede Nation ihre Stimme abgegeben hat, andauern, sofern eine Geschäftsordnung der Konferenz nichts anderes vorsieht.
Der Antrag wird in Anbetracht der anstehenden Beratungen über eine vollständige Geschäftsordnung zurückgezogen.
Das Fürstentum Eulenthal beantragt eine Beratung zu folgendem Beschluss:
Ordnung über das Aufnahmeverfahren
1. Die Vollversammlung beschließt über die Versammlungssouveränität aufzunehmender Nationen, im Sinne des Abschnitt II 2. der Charta der Konferenz, nach diesem Regelwerk.
2. Das Verfahren wird eingeleitet durch die Hinterlegung der Ratifikation der Charta der Konferenz der Nationen beim Generalsekretariat.
3. Anschließen eröffnet das Generalsekretariat das Aufnahmeverfahren, in dessen Rahmen die Mitglieder der Konferenz bekannt geben, ob sie die um Aufnahme ersuchende Nation im Sinne des Abschnitt II 2. der Charta der Konferenz anerkennen oder nicht. Eine Aussprache findet nicht statt.
4. Das Aufnahmeverfahren kann durch persönliche Stimmabgabe oder schriftlich durchgeführt werden.
5. Bei schriftlicher Stimmabgabe soll das Verfahren mindestens 7 Tage, höchstens aber 14 Tage oder solange, bis jede Nation ihre Stimme abgegeben hat, andauern, sofern eine Geschäftsordnung der Konferenz nichts anderes vorsieht.
Da es in Eulenthal wohl aber nicht so viele große freie Flächen geben wird
Oh, doch, Platz für ein neues Gelände wäre auf jeden Fall da. Wenn ich die Landeskatasterkarten mal fertig habe...
Volksrepublik Tchino Es geht mir um diese grauenvolle Auflösung der Avatare. Ich komme da einfach nicht drüber hinweg.
Als Gastgeber liegt es natürlich gewissermaßen an mir, sich Gedanken über die Bebilderung in Sachen Gebäude zu machen. Es gibt aus meiner Sicht verschiedene Varianten:
1. Die Konferenz tagt bisher in den Räumlichkeiten der Freien Universität Eulenfurt (z.B. im Neuen Auditorium), ein Neubau dezidierter Anlagen erfolgt in Zukunft. -> böte großes Beteiligungs- und Wettbewerbspotential.
2. Die Konferenz tagt in einem Komplex, der bisher vllt. teils Teil der FU und internationales Kongresszentrum war. Als Bebilderungsvorlage wäre hier unter Umständen der Palais des Nations in Genf verwendbar. -> einfache Lösung, die aber Fragen aufwirft (wie konnte sich das Eulenthal so umfangreiche, im Grund überflüssige, Anlagen leisten?)
Äußerst bitte gerne eure Meinung über die Umfrage, dann könnte man u.U. darauf aufbauend einen Sim-Strang starten. ![]()
Als Gastgeber enthält sich das Fürstentum in Sachfragen nach wie vor. Ohnehin ist der Delegation aber auch nicht wirklich klar, worüber hier überhaupt abgestimmt wird - beinhaltete der ursprüngliche Antrag doch schließlich keine weitergehend konkreten Anliegen, außer eine Behandlung des Themas. Und die war ja nun schon gewissermaßen erfolgt.
Das Fürstentum Eulenthal teilt mit, sich in der Völkerrechtskommission durch Prof. Abdulian von Rosenschwenk, Professor für Staatsrecht an der Freien Universität Eulenfurt, vertreten zu lassen.
Frau Vorsitzende,
das Fürstentum Eulenthal wird - sofern wir das für nötig befinden - einen gesonderten Antrag zur Errichtung oder Anerkennung einer Art Flüchtlingshilfswerks einbringen, wird dazu aber eine gesonderte Beratung beantragen. Wir haben somit keinen Einwand gegen die Beendigung des Tagesordnungspunktes.