Danke für die Erläuterung.
Ich wäre prinzipiell für einen Inaktivenstatus bei zu langer Abwesenheit, so daß das betreffende Mitglied dann nicht mehr blockieren kann.
Bezüglich rückwirkender Feststellung der Inaktivität - wenn man es bei der bestehenden Regel lassen will - müßte man sich vielleicht mal Gedanken machen, wenn man das auf die Spitze treibt, könnte man jemanden deshalb ausschließen, weil er vor 5 Jahren mal 90 Tage inaktiv war.