Beratung über eine Internationale Vereinbarung zur Kooperation in juristischen Fällen (Montag, 5. Mai 2025 – Haupthalle der Versammlung)

  • Die Generalsekretärin Duret lud die Mitglieder der Konferenz für den ersten Mai-Montag zu einer Sitzung ein, der man erneut auch digital beiwohnen kann. Gegenstand der Sitzung sollen zwei Anträge Futunas sein, die zum einen die Schlichtung internationaler Streitigkeiten zum Gegenstand hat und die Errichtung eines Ökonomischen Dialogs. Pünktlich um 10 Uhr eröffnete Duret die Sitzung.


    »Sehr geehrte Vertragsnationen,

    werte Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Gesellschaft,

    ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer zehnten Sitzung der Versammlung der Konferenz der Nationen. Ich hoffe Ihnen erreichte allen die aktuelle Abfassung der Tagesordnung. Wenn kein Widerspruch gegen diese besteht würden wir sogleich in diese einsteigen.«


    Sie blickte durch den Raum – und auch auf die Monitore der zugeschalteten – und erkannte keinen solchen Widerspruch.


    »Damit ist die Tagesordnung festgestellt und wir beginnen mit dem ersten Tagesordnungspunkt. Die Beratung über denAntrag der Sha'nat Futuna über eine Internationale Vereinbarung zur Kooperation in juristischen Fällen. Zum Beginn der Beratung erhält der Delegierte ... das Wort.«

  • Vielen Dank. Werte Delegierte, dieser Antrag und die zu errichtende Organisation sollen den Rahmen bilden, um länderübergreifende Taten und flüchtige Kriminelle wirksam und vor allem rechtlich abgesichert verfolgen zu können und so die internationale Kriminalität klein zu halten. Auch Schmuggel, Steuerhinterziehung und Währungsspekulation könnte man in dieser Organisation angehen.

  • Jegliche personelle Angelegenheit endet automatisch mit der beendeten Wahl eines neuen Generaldirektors.

    Ich fürchte, diesen Satz nicht ausreichend eindeutig zu verstehen: Soll das bedeuten, dass von der Amtszeit des Generaldirektors alle seine Sekretäre im Internationalen Büro ebenso abhängig sind wie alle anderen Mitarbeiter des IB? Oder geht es nur um die Sekretäre? Oder ist etwas ganz anderes gemeint, wie laufende Einstellungs- oder Bestellungsverfahren?


    Im Übrigen möchte ich anregen, über die Doppelbezeichnung "Generaldirektor" und "Generaldirektion" nachzudenken, die doch für Verwirrung sorgen könnte, da sie zwei verschiedene Dinge bezeichnet. Ich würde vorschlagen, die "Generaldirektionen der Nationen" nach Abschnitt VII stattdessen als "Nationale Büros" zu bezeichnen, im Gegensatz oder als Ergänzung zum "Internationalen Büro".

  • Mit Interesse haben wir den Vorschlag zur Errichtung dieser Organisation zur Kenntnis genommen. Die Benennung unserer Hauptstadt als Sitz – ohne vorherige Rücksprache mit Severanien – überrascht allerdings.

  • Es handelt sich mehr um einen Vorschlag. Aus Erfahrung weiß die Hegemonie, dass sich Severanien gerne für die internationale Zusammenarbeit ausspricht. Daher sollte die Wahl damit honoriert werden. Natürlich kann das auch verändert werden.

  • Wir danken für den Vorschlag und die damit verbundene Wertschätzung. Von unserer Seite bestehen keine Vorbehalte – wir stehen dem Vorschlag offen gegenüber und begrüßen es, dass Vinasy als Sitz der Institution in Betracht gezogen wird.

  • Der Delegationsleiter Dr. Hendrik Sandberger trat – sobald er aufgerufen wurde – vor um seine Rede zu halten, die er in Zusammenarbeit mit dem Staatspräsidialamt verfasst hatte.


    »Sehr geehrte Vorsitzende,

    meine verehrten Vertreter:innen der Nationen,

    die Republik Bergen begrüßt den Entwurf. Wir sehen in diesem Abkommen einen wichtigen Schritt hin zu einer internationalen Ordnung, in der Gerechtigkeit nicht an Staatsgrenzen endet, sondern dort beginnt, wo gemeinsame Verantwortung gefragt ist.

    Wir leben in einer Zeit, in der Kriminalität längst nicht mehr national beschränkt ist. Organisierte Gewalt, Korruption, Menschenhandeln, Umweltverbrechen – all das überschreitet längst die Zuständigkeiten einzelner Staaten. Es ist unsere Pflicht und Verantwortung, darauf gemeinsam antworten zu können. Das Abkommen ist ein Instrument, das genau das ermöglichen soll. Uns vernetzen, stärken und vor allem schützen.

    Besonders würdigen wir das Gleichgewicht, das dieser Entwurf zu wahren versucht. Die nationale Souveränität wird geachtet – zugleich entsteht ein gemeinsamer Raum der Verantwortung. Die kalte Begrenzung auf Fälle ohne politischen, religiösen oder militärischen Inhalt schafft klare Grenzen udn vor allem Vertrauen füreinander. Somit wird von Anfang an verhindert, dass die Organisation ein bloßer Spielball von Machtinteressen wird.«

    Sandberger trank kurz einen Schluck Wasser bevor er weiter machte.

    »Meine Damen und Herren,

    die Republik Bergen wird für diesen Antrag stimmen und der Organisation nach ihrer. Gründung beitreten. Diese Vereinbarung schützt keine Regierungen, sie schützt Menschen. Sie schützt die Idee von Recht in einer Welt, die zu oft von Unrecht erschüttert und beherrscht wird. Lassen Sie uns also gemeinsam diesen Schritt gehen – für mehr internationale Zusammenarbeit, für mehr Gerechtigkeit, für eine friedlichere Welt.

    Vielen Dank.«

    Anschließend ging er vom Rednerpult wieder zu seinem Platz.

  • Frau Generalsekretärin, verehrte Delegierte,


    die Vereinigten Staaten von Astor danken für die Gelegenheit, sich zu dem Vorschlag zur Errichtung der Internationalen Vereinbarung zur Kooperation in juristischen Fällen – IVKJF zu äußern.


    Die internationale Kriminalitätslage unserer Zeit kennt keine Grenzen. Sie untergräbt Rechtsstaaten, gefährdet menschliche Sicherheit und zerstört Vertrauen in Institutionen. In dieser Hinsicht unterstützt die Administration von Präsidentin Tamara Arroyo ausdrücklich alle Bemühungen zur verbesserten Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Strafverfolgung – sofern diese klar verfassungsrechtlich legitimiert, politisch neutral und operational transparent erfolgt.


    Wir sehen im Konzept der IVKJF viele richtige Ansätze:

    • Die Selbstverpflichtung zur Kooperation auf freiwilliger Grundlage, ohne Eingriff in nationale Gerichtsbarkeit, ist ein angemessener Rahmen.
    • Die Trennung zwischen politisch sensiblen Themen und klassisch-kriminalpolizeilichen Verfahren ist notwendig und wird von uns begrüßt.
    • Die Etablierung von klar strukturierten Kommunikations- und Verbindungsstellen (Generaldirektionen) zwischen Nationen fördert den zielgerichteten Austausch von Informationen, Verfahren und Know-how.


    Gleichzeitig sehen wir wichtige Punkte, die in der weiteren Ausarbeitung beachtet werden müssen:

    1. Die IVKJF darf nicht zu einem internationalen Übergericht oder einer Art "Exekutivrat" für nationale Strafverfolgungsbehörden werden. Ihre Rolle muss koordinierend, aber nicht kontrollierend sein.
    2. Der Zugang zu und die Nutzung des Archivs (Art. VIII) bedürfen präziser Datenschutzstandards und einer Klärung, wie sensible personenbezogene Daten geschützt werden.
    3. Die Finanzierung und Ausstattung der Organisation muss transparent und verhältnismäßig geregelt sein, um demokratische Kontrolle und Budgetverantwortung in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten.


    Madam Secretary, die Vereinigten Staaten von Astor begrüßen das Ziel der IVKJF, internationale Rechtssicherheit zu stärken, Kriminalität einzudämmen und den Frieden zu fördern. Zugleich wird unsere Delegation die weitere Ausarbeitung aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Organisation auf einem klaren Fundament von Menschenrechten, Souveränität und Transparenz errichtet wird.


    Ein Beitritt zur IVKJF bleibt für unsere Regierung vorstellbar, wenn diese Grundsätze gewahrt bleiben.


    Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Nachdem die Vertreterin/der Vertreter von Astor mit ihrem/seinen Redebeitrag fertig war blickte Duret ein letztes mal auf ihren Zettel – auf denen die Redner:innen notiert waren – und stellte fest, dass diese Liste erschöpft ist.


    »Vielen Dank. Ich stelle fest, dass die Rednerliste erschöpft ist. Wir fahren daher mit der Beschlussfassung über die Vorlage fort. Ich bitte nun alle Delegierte, die für den Entwurf sind ihre Hand zu heben.«


    Wie gehabt notierte sie sich die Handzeichen udn fragte dann nach den Ablehnungen und zum Schluss nach den Stimmenthaltungen.

  • Die Demokratische Volksrepublik Hsinhai stimmt mit


    Enthaltung,


    es wird nicht wirklich klar, wofür diese Organisation am Ende zuständig ist und welche Kompetenzen sie hat.

  • Sie unterhielten sich kurz mit ihrem Assistenten wie in solchen Mehrheitsfällen zu verfahren ist.


    »Ich stelle fest, dass der Antrag mit drei Enthaltungen zu zwei Fürstimmen angenommen wurde.«

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