Die Generalsekretärin lädt die Delegierten zu einer Sitzung ein. Auf der Tagesordnung steht die Feststellung der Souveränität der Freien Irkanischen Republik. Sie reichte bereits 15. April 2025 die Abschrift der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretariat ein. Neuartig ist vor allem, dass man sich nun per Remote zuschalten lassen kann. Diese Maßnahme musste man insbesondere deshalb durchführen, da sonst der Raum in dem die Versammlung tagt zu klein gewesen wäre.
»Sehr geehrte Mitglieder,
verehrte Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Gesellschaft,
ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer heutigen Sitzung. Sollten keine Anträge zur Tagesordnung bestehen würden wir in die ihnen mitgeteilte Tagesordnung eintreten.«
Sie durchblickte den Saal und bekam keine weiteren Anträge zur Tagesordnung.
»Dies scheint nicht der Fall zu sein. Wir treten in den ersten Tagesordnungspunkt ein, die Beratung über die Feststellung der Souveränität der Freien Irkanischen Republik. Über die Art und den Gang des Verfahrens sind wir uns denke ich alle mittlerweile im Bilde, weshalb ich über die Ausführungen verzichte. Ich eröffne die Beratung und erteilte ... als ersten Redner das Wort.«
Die Freie Iranische Republik ist zwar zu der Sitzung als Gast eingeladen hat aber kein Antrags-, Stimm- oder Rederecht. Wenn es den Verlauf der Sitzung entspricht kann ihm jedoch ein Rederecht gegeben werden.