Urkunden und Vertragswerke

  • Meine verehrten Damen, Herren und alle abseits des binären,


    Ich schlage einen Zusatz zur Charta vor der


    Artikel X – Verwahrung von Verträgen

    (1) Das Sekretariat der Konferenz der Nationen kann als Verwahrer bilateraler und multilateraler völkerrechtlicher Verträge zwischen Mitgliedsnationen fungieren.

    (2) Zu diesem Zweck können Mitgliedsnationen dem Sekretariat Verträge, Beitrittsurkunden, Ratifikationsurkunden sowie Erklärungen über Vorbehalte, Kündigungen oder sonstige vertragsbezogene Akte zur Verwahrung übermitteln.

    (3) Die Verwahrung begründet keine inhaltliche Prüfung, Anerkennung oder Auslegung der übermittelten Verträge durch die Konferenz der Nationen.

    (4) Das Sekretariat führt ein öffentlich zugängliches Vertragsverzeichnis.

  • [...]

    im Namen der Sovietföderation danke ich Ihnen für die Gelegenheit, an diesem Arbeitstreffen teilzunehmen. Die vor uns liegenden Aufgaben verlangen nicht nur juristische Präzision, sondern auch institutionelle Weitsicht und die Bereitschaft, bestehende Mechanismen des Völkerrechts weiterzuentwickeln.

    Vor diesem Hintergrund möchte ich eine Frage zur Diskussion stellen, die aus Sicht meiner Delegation von grundsätzlicher Bedeutung für die zukünftige Rolle dieser Konferenz ist.


    Wir möchten erstens die Möglichkeit eröffnen, dass die Konferenz der Nationen künftig als Depositar für völkerrechtliche Verträge von Mitgliedsstaaten auftritt. Eine solche Funktion könnte die Neutralität, Transparenz und Zugänglichkeit internationaler Übereinkünfte stärken und der Konferenz eine aktivere, ordnende Rolle im internationalen Vertragswesen verleihen.


    Zweitens stellt sich in diesem Zusammenhang die weiterführende Frage, ob ergänzend oder alternativ eine sekundäre Disposition innerhalb der Konferenz vorgesehen werden kann. Darunter wäre zu verstehen, dass neben der formalen Hinterlegung bei einem primären Depositar eine zusätzliche, institutionell abgesicherte Bekanntmachung von Verträgen durch die Konferenz erfolgt. Dies könnte insbesondere in Fällen von komplexen Mehrparteienabkommen oder bei Verträgen mit besonderer globaler Tragweite von Nutzen sein.


    Drittens, ob die Konferenz nicht ein Verzeichnis über Dispostare führen könne.


    Alle Ansätze werfen rechtliche, organisatorische und politische Fragen auf, die einer sorgfältigen gemeinsamen Prüfung bedürfen. Die Delegation der Sowjetföderation ist überzeugt, dass eine offene Diskussion darüber nicht nur zur Klärung dieser konkreten Vorschläge beiträgt, sondern auch das Selbstverständnis und die Handlungsfähigkeit unserer Konferenz insgesamt stärken kann.


    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine konstruktive Diskussion.


    *so* wenn's nicht an allen Stellen passt oder sich wiederholt liegt, das daran, dass ich das Arbeitstreffen auch gerade auf machen wollte.*/so*

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