Meine verehrten Damen, Herren und alle abseits des binären,
Ich schlage einen Zusatz zur Charta vor der
Artikel X – Verwahrung von Verträgen
(1) Das Sekretariat der Konferenz der Nationen kann als Verwahrer bilateraler und multilateraler völkerrechtlicher Verträge zwischen Mitgliedsnationen fungieren.
(2) Zu diesem Zweck können Mitgliedsnationen dem Sekretariat Verträge, Beitrittsurkunden, Ratifikationsurkunden sowie Erklärungen über Vorbehalte, Kündigungen oder sonstige vertragsbezogene Akte zur Verwahrung übermitteln.
(3) Die Verwahrung begründet keine inhaltliche Prüfung, Anerkennung oder Auslegung der übermittelten Verträge durch die Konferenz der Nationen.
(4) Das Sekretariat führt ein öffentlich zugängliches Vertragsverzeichnis.