Formation des KN Generalsekretariat

  • Ehrbare Mitglieder des ersten Generalsekretariats,


    ich habe Sie heute zusammengerufen, damit wir Folgendes bestimmen:


    1. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Sekretariats

    2. Die Schaffung von geeigneten Ordnungsparametern für die Organisation (Wahlen, Geschäftsordnungen, Errichtung von Unterorganisationen)

    3. Die Schaffung einer Schlichtungskommission, um die Noranda-Frage für die Organisation verbindlich und ausreichend zu klären.


    Zum ersten Punkt würde ich vorschlagen, dass wir eine formale Wahl zur Bestimmung des Generalsekretärs durchführen und diesen zum Gesprächsleiter bestimmen. Ich bin nicht der Auffassung, dass mich eine größere Zustimmung automatisch dazu ermächtigt. Natürlich stehe ich für das Amt zur Verfügung, sehe jedoch keinen Grund, mich daran festzuklammern und bin gerne bereit, meine Arbeitskraft auch anderweitig zur Verfügung zu stellen.

    Ansonsten würde ich die Mitglieder des Generalsekretariats als kollektive Vertreter begreifen und diesen die Leitungen der Unterorganisationen zuweisen, wobei der Generalsekretär für die Leitung der Vollversammlung und Wahlen und die Vertretung nach außen zuständig wäre.

  • Duret erklärt sich bereit diese Aufgabe zu übernehmen. Zur Klärung der Noranda-Frage – die nach ihrer Ansicht eigentlich offensichtlich geklärt sein sollte – schlägt sie die Bildung eines Ausschusses durch die Vollversammlung vor.

  • Leszek Kaminski meldet sich anschließend

    Meine Glückwünsche.

    Ich weise bei der Noranda-Frage darauf hin, dass es uns meines Erachtens nicht zusteht, politische Position zu beziehen, wir sollten lediglich prüfen, ob Noranda als Staat gelten kann, oder nicht. Ob es dafür einen Ausschuss braucht, weiß ich nicht, würde allerdings eher Nein sagen

  • Das sehe ich auch so, das wäre eine Einmischung. Ich sehe die Staatlichkeit Norandas nach der 3-Elemente-Lehre jedenfalls für gegeben. Es gibt Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet, auch wenn Bergen dieses ebenfalls beansprucht. Außerdem ist es in der Lage seine Souveränität nach außen zu behaupten, konnte hier erscheinen, mußte sich nicht fremder Hilfe bedienen.


  • »Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter,


    zwar danke ich Ihnen für ihre Ausführungen, jedoch denke ich, dass diese an wesentlichen Punkten an Plausibilität leidet. Es ist uns wichtig zunächst darauf hinzuweisen, dass die Anwendung der drei Elemente-Lehre zur Bestimmung der Staatlichkeit auch immer im völkerrechtlichen Rahmen des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Anerkennung zu betrachten ist. In diesem Fall der Noraundis handelt es sich nicht um eine eigenständige – herkömmliche – Entität, sondern um ein separatistisches Regime, dass Teile des völkerrechtlich anerkannten Hoheitsgebiets der Republik Bergen widerrechtlich besetzt.


    Die formale Erfüllung der drei Elemente – Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt – kann nicht ausreichen, wenn das beanspruchte Gebiet klar innerhalb der Grenzen eines bestehendes souveränen Staates liegt. Das Territorium – auf das sich das Regime Noranda bezieht – ist anerkanntes Hoheitsgebiet der Republik Bergen. Jede anderweitige Anerkennung oder Achtung einer anderen Besetzung als unabhängigen Staat würde bedeuten, der Republik Bergen ihre Souveränität abzusprechen und die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen nicht mehr zu achten.


    Die sogenannte Staatsgewalt der Separatisten ist daher nicht nur illegitim, sondern auch ein direkter Angriff auf die territoriale Integrität Staates der Republik Bergen. Eine internationale Anerkennung und Achtung Norandas die sich auf die Anwendung der drei Elementelehre begrenzt grenzt nicht nur an Absurdität, sondern lässt auch andere weit verbreite Maßstabe des Völkerrechts – wie die Grundsätze der Souveränität und territoriale Unversehrtheit eines Staates – missen und entmündig auch die übrigen globalen Staaten dadurch, dass sie selber nicht mehr zur Anerkennung eines Staates berufen sind.


    Ich halte daher weiterhin an meinem Vorschlag der Einberufung einer Kommission fest – um die Rechtmäßigkeit des Hoheitsanspruchs auf das Staatsgebiet der Republik Bergen festzustellen. Und damit auch einer modifzitierten drei Elementelehre – wie sie auch übliche Praxis ist – Geltung zu verschaffen und den Staaten die Möglichkeit der Anerkennung durch eigene Erklärung zu ermöglichen.


    Sollten wir etwa die bergische Regierung dazu zwingen, mit brutaler militärischer Gewalt Leid über die eigene Zivilbevölkerung zu bringen, nur um zu beweisen, dass sie weiterhin Staatsgewalt auch unter den erschwerten Bedingungen ausüben kann - oder ist es nicht eher ein Zeichen humanitärer Stärke, nach anderen Lösungen zur Wiederherstellung der Ordnung zu sichen?«

  • »Ich würde ferner vorschlagen, dass sich das Sekretariat auch damit beschäftigt mehr Staaten von der Idee der Konferenz der Nationen zu überzeugen. Damit können wir nicht nur die Legitimation der Stellung und des Mandats der Konferenz fördern, sondern auch dafür sorge tragen, dass auch andere Staaten die ein erhebliches internationales Gewicht haben, an diesem Projekt mitwirken. Ich meine hier vor allem Staaten wie Albernia, Astor, Fusō oder Dreibürgen. Aber auch kleinere Staaten wie die Nordmark sollten eingebunden werden.«

  • Die Abspaltung besteht seit Jahren, man muß in meinen Augen im Ausland aus Gründen der Rechtssicherheit irgendwann den Status Quo anerkennen. Etwas anders sieht es vielleicht aus, wenn es zu Separatismus in einem Mitgliedsstaat kommt, der zum Zeitpunkt des Beitritts noch nicht vorlag.


    Es wäre jedenfalls sehr heikel, wenn das Generalsekretariat am Ende darüber entscheidet, ob ein Staat einer ist oder nicht bzw. ob es sich um ein oder zwei Völker handelt und ob es ein Recht zur Abspaltung im konkreten Fall gab.

  • »Ich würde ferner vorschlagen, dass sich das Sekretariat auch damit beschäftigt mehr Staaten von der Idee der Konferenz der Nationen zu überzeugen. Damit können wir nicht nur die Legitimation der Stellung und des Mandats der Konferenz fördern, sondern auch dafür sorge tragen, dass auch andere Staaten die ein erhebliches internationales Gewicht haben, an diesem Projekt mitwirken. Ich meine hier vor allem Staaten wie Albernia, Astor, Fusō oder Dreibürgen. Aber auch kleinere Staaten wie die Nordmark sollten eingebunden werden.«

    Diese Staaten sind zum Teil aber recht chauvinistisch-imperialistisch ausgerichtet, so ist der dreibürgische Kolonialismus, der die indigene Bevölkerung als minderwertig betrachtet und ihnen die gleichen Rechte vorenthält, verurteilenswert.

  • Die Abspaltung besteht seit Jahren, man muß in meinen Augen im Ausland aus Gründen der Rechtssicherheit irgendwann den Status Quo anerkennen. Etwas anders sieht es vielleicht aus, wenn es zu Separatismus in einem Mitgliedsstaat kommt, der zum Zeitpunkt des Beitritts noch nicht vorlag.


    Es wäre jedenfalls sehr heikel, wenn das Generalsekretariat am Ende darüber entscheidet, ob ein Staat einer ist oder nicht bzw. ob es sich um ein oder zwei Völker handelt und ob es ein Recht zur Abspaltung im konkreten Fall gab.

    »Aus diesem Grund schlug ich auch vor, die Entscheidung durch die Vollversammlung treffen zu lassen.«

  • Ich sehe mich hier als neutrale Kraft, weise jedoch darauf hin, dass eine Entscheidung für Noranda eine gegen Bergen wäre. Ob die noch junge Konferenz damit bei den noch nicht beigetretenen Nationen positiv damit auftritt, wenn es die Integrität seiner Mitglieder in Frage stellt, kommt mir dann doch zweifelhaft vor.

  • Andererseits mag aber auch eine Pro-Bergische Entscheidung eine gegen Noranda sein, welches ebenfalls Mitglied ist.. die Sache ist schwierig, möglicherweise wäre auch ein Rechtsgutachten eine sinnige Sache...

  • Der springende Punkt ist in meinen Augen, daß wir von zwei Mitgliedern sprechen. Wenn es einen solchen Fall bei einem Mitglied nach seinem Beitritt gibt, müßte man genauer hinsehen.

  • »Ich denke eine Klärung der Frage wäre nicht nur aus völkerrechtlicher Sicht sinnvoll, sondern auch für zukünftig ähnlich gelagerte Fälle. Ich schließe mich der Meinung von Kamiński an und denke, dass die Einholung eines Gutachtens sinnvoll wäre, da man jedoch bereits im Plenum erkennen konnte, dass dort widerstreitende Ansichten vorherrschen wäre es sinnvoll eine Kommission mit der Einhaltung solcher Gutachten zu beauftragen, die auch in Anhörungen die Glaubwürdigkeit der rechtlichen Ansichten überprüft.«

  • Eine Kommission, die nur dazu dient, ein Gutachten zu beauftragen, erachte ich als eher sinnlos. Klar sollte natürlich sein, dass wir einen neutralen Gutachter brauchen, was Personen aus Bergen und direktem Bündnisfeld bereits ausschließen dürfte, ähnlich gilt das natürlich auch für Noranda

    "Wäre Pottyland hier, dann könnte man das Reis andrehen" denkt er sich

  • »Genau wegen dieser Problematik wäre die Bildung einer Kommission sinnvoll, die nicht nur einen – oder auch mehrere – Gutachter beauftragt, sondern auch die Gutachten auswertet und diesen politischen und rechtlichen Gewichtungen beimisst.«

  • Ich erkläre hiermit auf Grund höherer Verpflichtungen meinen Rücktritt aus dem Generalsekretariat. Ich bedanke mich für den Aufenthalt und wünschen Ihnen allen den Segen der Götter.

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