• Verehrte Damen, Herren und alle dazwischen und außerhalb,

    Die Freie Republik Irkanien agiert seit geraumer Zeit nach diesem Gewohnheitsrecht.

    Das ist vorerst natürlich nicht bindend, würden in der Neuformierung dieser Institution aber darum bitten, dass die Staaten diese in Grundzügen ratifizieren. Ich schlage vor, wir verhandeln dann hinterher die genauen Paragraphen. Vielen Dank

    Kodex des Internationalen Gewohnheitsrechts

    Präambel

    Seit Jahrhunderten haben sich zwischen den Staaten Grundprinzipien des Umgangs entwickelt, die unabhängig von formellen Abkommen gelten. Diese Regeln sind durch jahrzehntelange Praxis, gegenseitige Anerkennung und wiederholte Bestätigung zu verbindlichem Gewohnheitsrecht geworden. Jeder Staat wird erwartet, diese Grundsätze zu achten, sofern er nicht ausdrücklich und öffentlich widerspricht.

    I. Grundprinzipien

    1. Souveränität und Gleichheit
      Jeder Staat ist souverän und gleichberechtigt, ungeachtet Größe, Bevölkerung, Regierungsform oder wirtschaftlicher Stärke.
    2. Unverletzlichkeit der Grenzen
      Grenzen dürfen nicht gewaltsam verändert werden; Veränderungen erfolgen nur im gegenseitigen Einvernehmen.
    3. Gewaltverbot
      Die Anwendung militärischer Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates ist untersagt.
      Ausnahme: Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff oder Maßnahmen, die auf einem anerkannten multilateralen Beschluss beruhen.
    4. Nichteinmischung
      Keine staatliche Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates ohne dessen Zustimmung.

    II. Rechte und Pflichten

    1. Schutz der Bevölkerung
      Staaten sind verpflichtet, grundlegende Menschenrechte zu wahren und Massenverbrechen wie Völkermord, ethnische Säuberung oder systematische Folter zu unterlassen.
    2. Verantwortung für Handlungen außerhalb des eigenen Territoriums
      Staaten tragen Verantwortung für die Handlungen ihrer Streitkräfte, Geheimdienste oder anderer Organe – auch im Ausland.
    3. Wirtschaftliche Fairness
      Handel, Investitionen und Ressourcenverteilung erfolgen nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und Fairness.
    4. Gemeinsame Räume
      Hohe See, Lufträume über internationalen Gewässern, Weltraum und vergleichbare Bereiche gehören keinem Staat und dürfen nur friedlich genutzt werden.

    III. Streitbeilegung und Durchsetzung

    1. Vorrang der Diplomatie
      Streitigkeiten sind zunächst durch direkte Verhandlungen, Vermittlung oder Schlichtung zu lösen.
    2. Reaktion auf Verstöße
      Bei klaren Verstößen gegen das Gewohnheitsrecht gilt die abgestufte Praxis:
      a) Öffentliche Rüge
      b) Wirtschaftliche oder politische Gegenmaßnahmen
      c) Kollektive militärische Maßnahmen nur bei klarer Bedrohung der internationalen Sicherheit.
    3. Anerkennung und Bindung
      Das Gewohnheitsrecht ist bindend, solange nicht ein Staat konsequent und ausdrücklich dagegen handelt und diese Haltung von der Staatengemeinschaft hingenommen wird.

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