Beiträge von Scarlett P. Frinton

    Teilt mit, dass das Ryal Realm o Glenverness mit Stichtag zum 30.11.2025 (Beginn der 90tägigen Frist) seinen Austritt aus der Konferenz erklärt. Diese Erklärung betrifft ausdrücklich nicht das Kingdom of Albernia.

    Teilt mit, dass sie von ihrem Amt als Delegierte Albernias mit dem heutigen Tage zurückgetreten ist. Die Mitgliedschaft Albernias wird davon jedoch nicht tangiert.

    Poštovana generalna sekretarko Duret, dame i gospodo, ich habe eine kürze Rückfrage: Wie verhält es sich dann mit den anderen selbstbewussten Landesteilen Albernias, insbesondere Medea, Fairnhain oder Eihlann? Ist auch von dort aus eine eigenständige Teilnahme an der Konferenz der Nationen angestrebt?

    Ich frage mal, ob das ernst gemeint ist oder ob das Teil der severanischen Sim ist? Glenverness ist und war nie ein Teil von Albernia.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der Nationen dieser Welt!


    Nach dem Scheitern des Rates der Nationen hat sich Glenverness nicht mehr in einer globalen Organisation gebunden. Mit der Gründung der Nordantica Union hat sich das Ryal Realm zunächst auf lokale Partnerschaften eingelassen, die über die üblichen diplomatischen Verbindungen hinausgehen. Nun, da die Konferenz der Nationen zu einem adäquarten Nachfolger für den RdN angewachsen ist und die Partner in Albernia ebenfalls zu einem Beitritt bereit sind, will auch Glenverness Teil dieser weltumspandenden Plattform werden.


    Glenverness, das in außenpolitischen Fragen immer einen pragmatischen und gesprächsoffenen Ansatz verfolgt hat - und weiter verfolgt, sieht in der Konferenz zu dem die Chance, die Nationen an einen Tisch zu bringen, die sonst nicht oder nicht so leicht ins Gespräch kämen. Wie ich bereits an andere Stelle ausführte, haben sich die Regierungen in Aldenroth und Glenverdeen darauf verständigt, eine möglichst einheitliche Linie in der KdN zu beschreiten. Daher darf ich auch Glenverness in dieser Runde vertreten.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der Nationen dieser Welt!


    Manche sagen, dass in Albernia die Uhren anders - langsamer - ticken, als anderswo. Das mag sein und vielleicht ist nicht überall das Weihnachtsfest eine grundsätzliche Deadline für die Dinge, die noch erledigt werden müssen. Nun aber haben wir es geschafft, vor Weihnachten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unseren Beitritt zur Konferenz auf den Weg zu bringen.


    Albernia sieht - trotz der letzten Austritte - in der Konferenz seit langem wieder die Chance, eine internationale Zusammenarbeit so zu organisieren, dass diese auch langfristig erfolgversprechend sein wird. Gewiss, die Konferenz hat Potential, aber sie will auch am Laufen gehalten werden. Hier beabsichtigt Albernia, sich einzubringen und das Ansinnen und die Ziel der Konferenz nach bestem Können zu befördern.


    Ich möchte darauf hinweisen, dass Abernia diesen Schritt im Verbund mit seinen engen Partnern vollzieht. Astor und Cranberra, unsere Freunde von Übersee und Bergen, das mit uns in der Nordantica Union verbandelt ist, sind diesen Schritt bereits gegangen. Wir möchten nun mit unseren Nachbarn aus Glenverness folgen. Mit dem Ryal Realm verbindet uns eine enge kulturelle Nähe, eine gemeinsame Geschichte und nun der gemeinsame Wille zur Gestaltung. Aus diesem Grund haben sich die beiden Regierungen dazu entschlossen, für die Konferenz einen gemeinsamen Delegierten zu berufen. Ich werde also - so die Anträge erfolgreich sein werde - sowohl Albernia als auch Glenverness vertreten.

    Die Bevollmächtigte für Glenverness übermittelt die Ratifizierung durch das Ryal Realm.


    Charta der Konferenz der Nationen

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.


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    Verness Castle, 11t IV. MMXXV

    Die Bevollmächtigte für Albernia übermittelt die Ratifizierung durch das Kingdom.


    Charter of the Conference of Nations Ratification Act


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Article 1:

    Der Charta der Konferenz der Nationen in der Fassung, in der sie im Anhang dieses Gesetzes niedergelegt ist, wird zugestimmt.


    Article 2:

    Die Regierung wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrages ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die Privilegien des Parlamentes betreffen.


    Annex: The Charter of the Conference of Nations

    Charta der Konferenz der Nationen

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.


    Gemäß den Gesetzen beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 27. Mai im Jahre des Herrn 2025.


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