Sehr geehrte Mitglieder der Vollversammlung,
wir danken für die Einleitung dieser Debatte sowie für den vorliegenden Entwurf.
Für zukünftige Beitritte erscheint es uns in der Tat erforderlich, einen sachlichen und belastbaren Konsens über die Staatlichkeit beziehungsweise die völkerrechtliche Subjektqualität einer beitrittswilligen Entität herzustellen.
Gerade das Fehlen klarer Maßstäbe hat in der Vergangenheit – insbesondere in Severanien vor Ratifizierung im Dezember 2024 – Zweifel an der praktischen Wirksamkeit der entsprechenden Regelungen aufkommen lassen. Die Zusammensetzung dieser Organisation war auch dadurch in Teilen durch unterschiedliche Grade politischer Stabilität, innerer Kohärenz und außenpolitischer Handlungsfähigkeit geprägt.
Eine Prüfung sollte daher in der Zukunft durch das Sekretariat/die Vollversammlung erfolgen und sich an allgemein anerkannten Mindestkriterien orientieren, wie sie bereits dargelegt wurden, ohne politische Zweckmäßigkeitserwägungen in den Vordergrund zu stellen.
Aus Gründen der institutionellen Stabilität würden wir nicht beabsichtigen wollen, bestehende Mitgliedschaften oder bereits ratifizierte Beitritte nachträglich in Frage zu stellen oder rückwirkend Bewertungen der Souveränität vorzunehmen.